🇪🇺 Ab dem 25. August greifen weitere EU-Verbote für Russen aus der Kryptoindustrie
Seit nunmehr über 1,5 Jahren ist es Bürgern und Einwohnern Russlands untersagt, europäische Unternehmen zu besitzen und zu verwalten, die Dienstleistungen für Krypto-Wallets, Konten und die Verwahrung digitaler Vermögenswerte anbieten. Das 21. Sanktionspaket der EU, das Ende Juli verabschiedet wurde, erweitert diese Beschränkungen auf alle Arten von Krypto-Dienstleistungen.
Juristen weisen darauf hin, dass die Logik der EU konsequent ist: Zuerst wurde Russen der Zugang zu Europas Krypto-Infrastruktur als Kunden versperrt, dann als Vertragspartner, nun als Eigentümer und Führungskräfte.
Was genau wird bereits in der nächsten Woche verboten sein, wen betreffen die Einschränkungen und welche Ausnahmen gibt es – im neuen Beitrag
Seit nunmehr über 1,5 Jahren ist es Bürgern und Einwohnern Russlands untersagt, europäische Unternehmen zu besitzen und zu verwalten, die Dienstleistungen für Krypto-Wallets, Konten und die Verwahrung digitaler Vermögenswerte anbieten. Das 21. Sanktionspaket der EU, das Ende Juli verabschiedet wurde, erweitert diese Beschränkungen auf alle Arten von Krypto-Dienstleistungen.
Juristen weisen darauf hin, dass die Logik der EU konsequent ist: Zuerst wurde Russen der Zugang zu Europas Krypto-Infrastruktur als Kunden versperrt, dann als Vertragspartner, nun als Eigentümer und Führungskräfte.
Was genau wird bereits in der nächsten Woche verboten sein, wen betreffen die Einschränkungen und welche Ausnahmen gibt es – im neuen Beitrag