Gestern Abend wollte ich eigentlich die üblichen Kontroversen rund um Privatsphäre auf der Blockchain sortieren. Beim Lesen des Architekturdesigns von Dusk wurde mir jedoch ein Begriff klar, den ich lange missverstanden hatte.

Je weiter ich las, desto deutlicher wurde: Viele denken bei Privatsphäre auf der Blockchain sofort an fehlende Regulierung. Im Grunde setzen sie Privatsphäre mit Anonymität gleich – doch Dusks Design trennt beides klar voneinander. Anonymität bedeutet, dass sich Transaktionen für niemanden zurückverfolgen lassen. Die Vertraulichkeit bei Dusk gilt dagegen nur unter bestimmten Voraussetzungen: Transaktionsdetails sind standardmäßig nicht für das gesamte Netzwerk öffentlich, aber ihre Inhaber können im Rahmen der geltenden Regeln Aufsichts- oder Prüfstellen dazu ermächtigen, die Herkunft der Mittel, Bestandsdetails und Transaktionsaufzeichnungen einzusehen. Umfang und Empfänger der Offenlegung werden durch die Protokollregeln bestimmt. Es ist also weder standardmäßig alles öffentlich noch vollständig unüberprüfbar.

Zunächst zur technischen Seite: Die Grundlage dieser kontrollierten Offenlegung ist eine Identitäts- und Zugangsschicht. Bevor Nutzer mit regulierten Vermögenswerten handeln können, müssen sie zunächst ihre regulatorischen Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Die tatsächliche Identität wird nicht auf der Blockchain veröffentlicht, doch der Zugang aller Beteiligten wird geprüft. Hinsichtlich der Risikostruktur ist das etwas völlig anderes als anonyme Überweisungen ohne jegliche Zugangshürden.

Doch genau hier liegt auch das Problem. Ein solcher Mittelweg muss zwangsläufig mit Kritik von beiden Seiten rechnen: Der Krypto-Community ist er möglicherweise nicht dezentral genug, während traditionelle Aufsichtsbehörden der Aussagekraft technischer Blockchain-Nachweise skeptisch gegenüberstehen könnten. Das richtige Maß zu finden, ist schwierig.

Noch vorsichtiger stimmt mich, dass die Grenzen dieses Modells nie allein durch die Technik bestimmt werden. Die Standards für die Offenlegung von Blockchain-Daten unterscheiden sich je nach Land und Region. Auch die gegenseitige Anerkennung regulatorischer Anforderungen über Zuständigkeitsgrenzen hinweg und die praktischen Abläufe für Prüfberichte lassen sich nicht allein durch Protokoll-Upgrades lösen. Dafür braucht es eine schrittweise Abstimmung mit den etablierten Aufsichtsstrukturen.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr finde ich, dass dieses Design der tatsächlichen Logik des Finanzwesens entspricht. Wie bei einem gewöhnlichen Bankkonto werden Kontostand und Umsätze nicht öffentlich bekannt gemacht. Wenn jedoch eine dazu befugte Behörde sie rechtmäßig anfordert, muss die Bank die Informationen bereitstellen. Vertraulichkeit richtet sich gegen die Öffentlichkeit, nicht gegen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Ein vollständig transparentes Hauptbuch wäre für Privatnutzer ein Problem für die Privatsphäre und für Emittenten und Market Maker von Vermögenswerten ein unmittelbarer Wettbewerbsnachteil.

#dusk @Dusk $DUSK