🇻🇳Wurde nicht bestraft, wenn noch kein Handelssystem für digitale Vermögenswerte vorliegt\
💠Laut Dekret 284/2026, das ab dem 1.9. in Kraft tritt, können inländische Anleger, die über eine von dem Finanzministerium nicht zugelassene Organisation handeln, mit 30–50 Millionen VND bestraft werden.
💠Laut Herrn Tô Trần Hòa (UBCKNN),