🇻🇳 Wurde nicht bestraft, obwohl noch kein Handelsplatz für digitale Vermögenswerte vorhanden ist 🚀🚀🚀
Laut der Verordnung 284/2026, die ab dem 1.9. gilt, können Anleger im Inland, die über eine Organisation handeln, die vom Finanzministerium nicht zugelassen wurde, mit 30–50 Millionen VND bestraft werden.
Laut Herrn Tô Trần Hòa (UBCKNN) gilt jedoch: Wenn bis zum 1.9. in Vietnam noch kein Handelsplatz eine Genehmigung erhalten hat, werden Anleger gemäß dieser Vorschrift noch nicht sanktioniert.
Herr Hòa teilte außerdem mit, dass der Markt voraussichtlich 24/7 betrieben wird. Die Organisationen dürfen selbst entscheiden, welche Vermögenswerte gelistet werden, müssen jedoch Kriterien, Prozesse entwickeln und den Anlegern vollständige Informationen offenlegen.
Zusammenfassend: Der wirklich relevante Zeitpunkt ist nicht der 1.9., sondern die Phase, in der der erste genehmigte Handelsplatz offiziell in Betrieb geht.
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Laut der Verordnung 284/2026, die ab dem 1.9. gilt, können Anleger im Inland, die über eine Organisation handeln, die vom Finanzministerium nicht zugelassen wurde, mit 30–50 Millionen VND bestraft werden.
Laut Herrn Tô Trần Hòa (UBCKNN) gilt jedoch: Wenn bis zum 1.9. in Vietnam noch kein Handelsplatz eine Genehmigung erhalten hat, werden Anleger gemäß dieser Vorschrift noch nicht sanktioniert.
Herr Hòa teilte außerdem mit, dass der Markt voraussichtlich 24/7 betrieben wird. Die Organisationen dürfen selbst entscheiden, welche Vermögenswerte gelistet werden, müssen jedoch Kriterien, Prozesse entwickeln und den Anlegern vollständige Informationen offenlegen.
Zusammenfassend: Der wirklich relevante Zeitpunkt ist nicht der 1.9., sondern die Phase, in der der erste genehmigte Handelsplatz offiziell in Betrieb geht.
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