NEUES GESETZ ÜBER KRYPTOWÄHRUNGEN:
Was hat sich wirklich geändert?
Im Netz heißt es bereits, „Ledger wurde verboten“ und „Krypto kann jetzt nicht mehr ausgezahlt werden“. Aber so eindeutig ist das alles nicht.
Der Besitz von Kryptowährungen selbst sowie die Nutzung von Ledger, Tangem, SafePal und anderen Hardware-Wallets ist gesetzlich nicht verboten. Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem das Vorgehen im Umgang mit digitalen Vermögenswerten.
Faktisch teilt das Gesetz die Infrastruktur in einen russischen und einen ausländischen Bereich auf. Letzterer umfasst Binance, Bybit und andere lizenzierte ausländische Plattformen.
Die am stärksten diskutierte Norm ist Art. 31 Abs. 9. Genau diese wird von vielen so interpretiert, dass bei bestimmten Vorgängen die Auszahlung nur an Adressen ausländischer lizenzierter Organisationen zulässig sein kann, nicht direkt an eine persönliche nicht-verwahrende (non-custodial) Wallet. Allerdings ist das bislang Gegenstand juristischer Streitigkeiten und keine allgemein anerkannte Auslegung.
Was ganz sicher nicht geändert wurde: Die Blockchain bleibt öffentlich. Nach dem Abschluss von KYC kann eine Adresse mit Ihrer Person verknüpft werden, und diese Verknüpfung bleibt für immer bestehen. Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, die Strategie zur Speicherung von Kryptoassets im Voraus zu planen und die offiziellen Erklärungen des Regulators aufmerksam zu verfolgen.
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