Die Finanzdienstleistungsbehörde Südkoreas und der Finanzaufsichts- und -prüfdienst erstellen gemeinsam einen Änderungsentwurf zum Gesetz über Finanzinvestitionsdienstleistungen und Kapitalmärkte, der es Finanzinstituten ermöglichen würde, die Hebelquoten bei inländischen Single-Stock-Leverage-Produkten vorübergehend anzupassen, wenn der Anlegerschutz erforderlich ist, wie Ming Pao berichtet.

Unter der vorgeschlagenen Notfall-Ermächtigungsbefugnis könnte der Hebel auf das 1,5- oder das 1-Fache gesenkt werden. Der Bericht erklärte, dass südkoreanische Aufsichtsbehörden das variable Hebelwirkungsquoten-Modell der Hongkonger Börsen- und Wertpapierkommission als Referenz anführten.