Die Europäische Kommission veröffentlichte am 23. eine Mitteilung und verhängte gegen den US-Tech-Giganten Google als Muttergesellschaft von Alphabet eine Gesamtstrafe von 890 Millionen Euro (rund 1 Milliarde US-Dollar). Dabei wurde festgestellt, dass das Unternehmen gegen die einschlägigen Bestimmungen der EU (Digital Markets Act) (DMA) bei der Bereitstellung von Suchmaschinendiensten und dem Betrieb des App-Marktplatzes verstoßen hat. Dies ist die jüngste Vollstreckungsmaßnahme der EU-Aufsichtsbehörden gegen das marktbeherrschende Verhalten multinationaler Tech-Konzerne.

  Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Strafdetails zeigen, dass die oben genannten Geldbußen aus zwei zielgerichteten Maßnahmen bestehen: Wegen einer unangemessenen Bevorzugung eigener Shopping-, Hotels- und Flights-Dienste in den Google-Suchergebnissen wurde Google mit 460 Millionen Euro bestraft; wegen der Regelbeschränkungen im hauseigenen Play-Store, die Android-Entwicklern untersagen, Verbraucher zu besseren Zahlungswegen Dritter zu leiten, wurde das Unternehmen mit 430 Millionen Euro bestraft.

  Die Entscheidung verlangt, dass Google die entsprechenden Geschäftsrichtlinien innerhalb von 60 Tagen korrigiert, um im Suchgeschäft Drittdienstleister fair zu behandeln, und sämtliche Beschränkungen für die Förderung externer Vergünstigungen für Android-Entwickler vollständig aufhebt. Sollte das Unternehmen die Verpflichtung nicht fristgerecht erfüllen, drohen ihm zusätzliche regelmäßige Zwangsgelder.

  Zu dieser Entscheidung erklärte die für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Teresa Ribera, dass das Prinzip von Überleben und Ausscheiden im digitalen Bereich auf Produktqualität und nicht auf Plattform-Eigentum aufgebaut sein müsse. Europäische Verbraucher hätten das Recht, die bestmögliche Lösung der App-Entwickler zu erfahren. Sie betonte, dass (Gesetz über digitale Märkte) darauf abzielt, die Fairness, die Wahlmöglichkeiten und die Innovationsdynamik auf digitalen Märkten zu wahren und die rechtmäßigen Interessen der europäischen Bürger zu schützen.

  Wie zu hören ist, geht die diesjährige Sanktion auf einen Compliance- bzw. Ermittlungsprozess zurück, den die Europäische Kommission seit 2024 gestartet hatte. Zuvor hatte Google versucht, durch Anpassungen des Suchseiten-Layouts im EU-Raum sowie durch die Entfernung bestimmter eigener Funktionsmodule die Anforderungen einzuhalten, doch die EU-Seite befand, dass die vorgenommenen Änderungen nicht den Maßstäben entsprächen. Nach den Bestimmungen des (Gesetzes über digitale Märkte) kann gegen das gegen die Vorschriften verstoßende „Gatekeeper“-Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Nach Bekanntgabe dieser Entscheidung kann Google gegen die betreffende Entscheidung weiterhin beim Gericht der Europäischen Union Rechtsmittel einlegen.