Was die Makrotrends betrifft, gibt es diese Woche nicht viel Bedeutendes zu berichten.

In Vietnam jedoch hat die Regierung am 17. Juli die Verordnung 284/2026/NĐ-CP zu Verwaltungssanktionen im Bereich digitaler Vermögenswerte erlassen. Sie tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Das sind nur noch 6 Wochen.

Ich habe 3 wichtige Punkte gelesen und zusammengefasst, von denen ich denke, dass sie für Sie am interessantesten sind. Ich bin kein Anwalt, und das ist nur meine Auslegung des Dokuments – keine Rechtsberatung.

1. Inländische Anleger: 30 bis 50 Mio. VND
Die Verordnung sieht Geldstrafen von 30 bis 50 Mio. VND für inländische Anleger vor, die mit digitalen Vermögenswerten handeln, ohne über eine vom Finanzministerium lizenzierte Organisation zu gehen, die Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte bereitstellt, gemäß Artikel 7, Klausel 2 der Resolution 05/2025/NQ-CP.
Wenn der gehandelte digitale Vermögenswert nur ausländischen Anlegern angeboten wird, beträgt die Strafe 70 bis 100 Mio. VND.
Das ist ein Punkt, den viele übersehen werden, da er nicht direkt Börsen oder Projekte betrifft. Er richtet sich an die Endnutzer.

2. Werbung und Marketing: 180 bis 200 Mio. VND
Die Verordnung legt Geldstrafen von 180 bis 200 Mio. VND für die Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten ohne Lizenz fest sowie für Werbe- oder Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten ohne Lizenz zum Betrieb eines digitalen Marktes für den Handel mit digitalen Vermögenswerten.
Wenn Sie in Vietnam Krypto-Content erstellen, dann ist das der Abschnitt, den Sie besonders aufmerksam lesen sollten.

3. Konto: 150 bis 200 Mio. VND
Das Einsammeln, Speichern, Kaufen, Verkaufen, Tauschen oder die öffentliche Offenlegung nicht autorisierter Daten oder Informationen über die Konten von Anlegern für digitale Vermögenswerte zieht die höchste Strafe nach sich, die von 150 bis 200 Mio. VND reicht.
Auch das wird oft übersehen, aber es wirkt sich direkt auf Gruppen, Kanäle, Communities und alle aus, die Screenshots von Konten machen.

Einordnung: Ich glaube, das ist kein Verbot, sondern eher die Schaffung eines Rahmens.
Die Verordnung 284 ist das letzte Puzzleteil für ein größeres Gesamtbild:
* Das Gesetz über digitale Technologie und Industrie Nr. 71/2025/QH15 (erlassen am 14. Juni 2025, in Kraft ab 1. Januar 2026) erkannte digitale Vermögenswerte als Vermögenswerte an.