HMRC erklärte, dass DeFi-Kreditvergabe- und Liquiditätspool-Einlagen nicht länger als steuerpflichtige Veräußerungen für rund 700.000 betroffene Personen und Treuhänder behandelt werden.
Laut NS3.AI tritt die Änderung am 6. April 2027 in Kraft, und zwar durch eine Änderung des Taxation of Chargeable Gains Act 1992.
Nach dem aktualisierten Ansatz wird die Kapitalertragsteuer aufgeschoben, bis ein Anleger eine tatsächliche wirtschaftliche Veräußerung der Vermögenswerte vornimmt, statt zum Zeitpunkt der Einzahlung von Vermögenswerten in DeFi-Kreditvergabevereinbarungen oder Liquiditätspools.
