السلام علیکم و رحمة الله وبركاته۔

Ihre Frage ist bei mir eingegangen, und außerdem sind noch viele weitere Fragen bei mir angekommen. Deshalb werde ich zuerst alle Fragen wiedergeben und danach meine Antwort darlegen.

Fragen:

1- Eine der Gründe für die Unzulässigkeit der Kryptowährung ist, dass hinter ihr keine staatliche Garantie steht. Wie es bei dem Geld der Fall ist, das hinter dem Rupie oder dem Dollar steht.

2- Einwand: Staatliche Garantie ist notwendig. Zum Beispiel: Währungsnoten sind nur Papier und sind eigentlich von geringem Wert, aber die staatliche Garantie hat zugesichert, dass man damit Waren im Wert von fünftausend kauft, damit die Menschen dieses Landes nicht in den Bereich von Gharar geraten.

3- Krypto ist eine hypothetische Zahl, das ist kein Vermögen-

4- Der Staat hat es nicht legalisiert, daher ist es unzulässig.

5- Einwand: In Krypto gibt es starkes Gharar und Täuschung.

6- Solange der Staat es nicht anerkennt, ist es haram-

7- Einwand: Bestimme zuerst das Krypto als „ʿAin“ genau, damit sich sein Preis durch die Festlegung der „Zat/Selbst“ ergibt.

‎الانتفاع بالاعیان لابالاثمان.

Antworten:

Antwort: Nummer 1 und 2 sind im Grunde dieselben Fragen. In der Frage wurde das Wort „Gharar“ verwendet; das bedeutet „Täuschung“. Die gemeinsame Antwort auf beide Fragen ist:

1 „staatliche Garantie“ ist keine schar iate Bedingung, sondern eine Verwaltungsangelegenheit. Der Preis der Note basiert nicht auf der staatlichen Garantie. Der Preis der Note basiert auf 3 Dingen: *ʿUrf + Akzeptanz + gesetzliche Durchsetzung*.

Wenn die Regierung früher oder auf Dauer sagt: „Der Dollar wird nicht laufen“, dann läuft der Dollar trotzdem auf dem Markt. Denn die Leute akzeptieren ihn.

Ebenso gibt es für Bitcoin keine staatliche Garantie. Aber der „ʿUrf“ und die Akzeptanz der ganzen Welt geben ihm einen Wert. Daher steht in der Fiqh nirgends eine Bedingung wie: „Wenn der Staat es anerkennt, dann erst wird es Vermögen genannt.“

2 - Die Regierung selbst gibt auch keine 100%-Garantie

2008 sind in den USA Banken untergegangen. Das Geld der Menschen ist verschwunden. Auch in Pakistan gibt es Bank-Defaults. Die Regierung gibt nur bis zu „Deposit Insurance“ für 500.000. Für den Rest gibt es keine Garantie.

Während das Bitcoin-System auf der Blockchain läuft. Keine einzelne Regierung kann es abschalten. Also; im Hinblick auf Gharar; betrachtet: Aus manchen Blickwinkeln ist es transparenter als eine Bank.

3 Das eigentliche Problem ist „Gharar“, nicht „der Staat“.

Die Scharia hat Gold und Silber deshalb als erlaubt bezeichnet, weil dort kein Gharar war. Heute, wenn irgendein Krypto zu 100% transparent ist, keine Täuschung enthält, und eine echte Nutzbarkeit (Utility) hat, dann wird es nicht haram, nur weil der Staat sein Siegel nicht draufdrückt. Zum Beispiel: Eine Goldmünze – wenn der Staat keine Prägung/Marke darauf setzt, bleibt sie dann kein Vermögen? Natürlich bleibt sie Vermögen. Denn sie hat ihren eigenen persönlichen Wert. Es stimmt zwar, dass der Staat die Währung stützt. Aber in der Scharia ist die Bedingung, dass etwas „Vermögen“ ist; eine staatliche Garantie; nicht. Sondern: „ʿUrf“ erkennt Nutzen und Besitz an.

Heute erkennen große Unternehmen und viele Staaten Krypto als Vermögen (Asset) an. Also liegt das Problem nicht beim „Regierungsthema“, sondern beim „Betrug und Gharar“. Wenn in einem Krypto Gharar ist, ist es unzulässig; wenn kein Gharar da ist, wird es erlaubt. Also ist die Ursache für erlaubt/ungültig nicht die staatliche Garantie, sondern Gharar, also Betrug/Täuschung.

Also ist das eigentliche Ziel, die Öffentlichkeit vor Gharar zu schützen. Deshalb ist es besser, wir teilen Krypto in 2 Teile ein: Investment Token und Utility Token"

Die Fuqaha haben geschrieben: „الثمنية تثبت بالعرف“ – also wird der Preis durch den „ʿUrf“ bestimmt. Und heute ist „ʿUrf“ für Krypto entstanden.

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Frage Nr. 3: Krypto ist eine hypothetische Zahl, ist das kein Vermögen?

Antwort:

Heute sind Bankguthaben, Handy-Guthaben, die Anteile von Firmen und sogar Strom-Einheiten auch nicht physisch. Das alles ist „Daten“. Aber Staat, Gesetz und „ʿUrf“ haben diese Dinge als „Vermögen“ anerkannt. Wenn also Staat + Markt + Menschen Krypto als Vermögen ansehen, dann reicht es nicht, es nur als „nicht so eine greifbare Sache“ abzulehnen. Die Scharia hat nicht „Vermögen“ geschaffen; sie hat eine Regel über die gegenwärtige Realität von Vermögen festgelegt.

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Frage Nr. 4: Der Staat hat es nicht legalisiert, daher ist es unzulässig?

Antwort:

Das Grundprinzip der Scharia ist: „المعروف عرفا کالمعروف شرعا“; also: Wenn etwas vom gesamten „ʿUrf“ der Welt und von mehreren Staaten als Vermögen (Gegenstand/Asset) anerkannt wird, kann die Fiqh-Gelehrsamkeit das nicht völlig ignorieren.

Heute halten sogar Elon Musk, Microsoft, große Banken und bis hin zum US-Präsident Krypto. Wenn der „ʿUrf“ so weit verbreitet wird, muss diese Realität in der Fatwa berücksichtigt werden.

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Frage Nr. 5: In Krypto gibt es starkes Gharar und Täuschung.

Antwort:

Angenommen, bei vielen „Memecoins“ und Betrugstokens gibt es Gharar, aber ist es deshalb richtig, Bitcoin, Ethereum usw. – also Tokens, hinter denen Technologie, Blockchain und Transparenz stehen – mit einem einzigen Schlagstock alle zusammenzuschlagen?

Eine Flasche Alkohol ist unzulässig, aber Essig ist erlaubt. Beide heißen „Flasche“. Genauso ist es wissenschaftlich gesehen eine Vorsichtslosigkeit, jedes Krypto gleich zu behandeln. Wenn darin Täuschung ist, dann ist es unzulässig; und wenn darin keine Täuschung ist, dann ist es erlaubt. Man kann nicht alle mit einem einzigen Schlagstock so einordnen. Daher liegt die Ursache für erlaubt/ungerlaubt nicht darin, dass es Krypto ist, sondern im Vorhandensein von Gharar. Wenn in einem Krypto kein Gharar ist, kann man es nicht als unzulässig bezeichnen. Mufti Taqi Usmani Sahib hat Krypto absolut als unzulässig (haram) erklärt. Wenn er in seiner Fatwa Krypto nicht absolut als haram oder unzulässig gesagt hätte, sondern es an Gharar gebunden (konditioniert) hätte, gäbe es keinen Einwand. Aber es absolut für „alle“ als Gharar zu erklären – ohne Beleg – ist etwas anderes. Was wäre besser gewesen, wenn er in seinem Fatwa-Team auch technische Experten für Krypto mit aufgenommen hätte, damit sie nicht in diesen Irrtum geraten. Bedenke: Unser Ziel ist nicht, Mufti Taqi Sahib grundlos zurückzuweisen, sondern die wahre Lage und die Unvorsichtigkeit in seiner Fatwa klarzumachen. Denn durch seine Fatwa werden auch Dinge, die eigentlich erlaubt sind, als unzulässig eingestuft, und dadurch ist der Schaden für muslimische Menschen sicher.

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Frage Nr. 6 :

Solange der Staat es nicht anerkennt, ist es haram?

Antwort:

Wenn wir dieses Prinzip akzeptieren, dann wäre Krypto in den USA, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Saudi-Arabien, in Europa und in den Ländern, in denen Krypto reguliert ist, dann doch erlaubt – oder nicht?

Während sich Halal und Haram nicht mit dem Ort ändern. Deshalb ist es besser, wir machen „staatliche Genehmigung“ nicht zur Bedingung, sondern machen „die Realität der Angelegenheit“ zur Bedingung.

Vor einer endgültigen Fatwa ist ein technisches Gremium notwendig.

Krypto, Blockchain, Mining, Wallet, Smart Contracts sind sehr technische Dinge. Wenn der Mufti Sahib auch mit ein/zwei Blockchain-Experten zusammenarbeiten würde, wäre die Fatwa viel überzeugender (besser begründet). Sonst kommen in zwei Jahren, wenn sich die Technologie geändert hat, Einwände wie: „Was früher haram war, ist jetzt halal geworden“ – ganz ähnlich wie in der Vergangenheit Dinge wie Druckpresse, Gebet auf einem Lautsprecher, TV, Bilder usw. zuerst von großen Gelehrten des Islam und Muftis als haram erklärt wurden, und heute kommen alle Muftis und Scheichs ohne diese Dinge nicht mehr aus. Also: Was gestern haram war, ist heute halal. Genau so wird es auch mit Krypto sein.

Wir sind der Ansicht von Mufti Taqi Sahib, was sein Wissen angeht. Aber im Fall von Krypto ist es besser, nicht zu sagen: „absolut haram“, sondern so zu sagen: Krypto ist unzulässig, wenn darin Täuschung, Gharar und Spekulation sind; und wenn darin echte Nutzbarkeit und Transparenz sind, dann betrachtet man das Urteil separat und sagt: dann ist es erlaubt.

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Frage Nr. 7:

Einwand: Zuerst muss man das Krypto als „ʿAin“ genau bestimmen, damit allein dadurch sein Preis bestimmt wird, weil

الانتفاع بالاعیان لابالاثمان۔

Antwort :

1 Die Bedingung „ʿAin“ gilt nicht für jedes Vermögen. In der Fiqh gibt es 2 Arten von Vermögen:

Nummer eins: Vermögen, das von sich aus wertvoll ist, wie Weizen, Gold, ein Auto – Dinge, die ihren eigenen persönlichen Nutzen haben.

Nummer zwei: Vermögen, das durch den Wert „Qimma“ bestimmt ist, wie Währungsnoten, Schecks, Bankguthaben – deren Wert nach „ʿUrf“ ist, nicht durch die Sache an sich.

Die Note selbst ist nur Papier. Damit gibt es überhaupt nichts; „انتفاع بالعین“ (Nutzen aus der Sache an sich) – aber der „ʿUrf“ hat ihr einen Preis gegeben.

Ebenso ist Krypto; „مال بالقیمت“; Es ist nicht der Nutzen aus seiner „ʿAin“ selbst, sondern der Nutzen entsteht durch Kauf und Verkauf darüber.

2; „الانتفاع بالاعیان“; bedeutet- Diese Regel; „بیع“; betrifft, dass du keine Sache verkaufst, von der man keinen Nutzen hat. Aber bei Krypto wird weltweit Nutzen daraus gezogen: als Zahlungsvermögen (Geld/Vermögen) halten, Unternehmensfinanzierung usw. – also ist Nutzen vorhanden.

3 ; die Bestimmung der „Zat/Selbst“ ; hat sich im digitalen Zeitalter geändert. Früher bedeutete „ʿAin“ eine physische Sache. Heute haben die Fuqaha auch „Rechte, Nutzen, Daten“ als Vermögen betrachtet.

Zum Beispiel: Eine Domain-Namen-Handy-YouTube-Kanal – all das ist nicht „ʿAin“, aber es wird in Millionen verkauft, weil es Nutzen hat.

Krypto ist ebenfalls ein „digitales Recht“, das auf der Blockchain registriert ist-

4 - Zusammenfassung des Prinzips:

Die Scharia hat „ʿAin“ nicht als Zweck festgelegt; Zweck sind Nutzen und „ʿUrf“.؛ „الأصل فی المعاملات الاباحة“; solange bis Zins (riba), Gharar, Täuschung nicht nachgewiesen sind, ist alles weiterhin erlaubt.

Papiergeld, Schecks, Aktien sind ebenfalls nicht „ʿAin“, aber es ist Vermögen, weil der „ʿUrf“ ihnen einen Wert gegeben hat.

Das „ʿAin“ von Krypto ist genau sein Blockchain-Record, und der Nutzen liegt in der Bezahlung und dem Asset daraus. Deshalb ist das Problem nicht die „Zat/Selbst“, sondern das Gharar und die Täuschung. Wenn das nicht vorhanden ist, ist das Urteil anders.

Alle sind sich darüber einig: Das eigentliche Ziel ist, die Öffentlichkeit vor Täuschung zu schützen. Dann lassen Sie uns Krypto in 2 Arten aufteilen und für jede Art eine eigene Regel festlegen. Dadurch wird auch die Fatwa stärker und die Öffentlichkeit besser geschützt; und man wird auch keine Zweifel haben. Unser Standpunkt ist doch genau: Die Menschen vor Zweifeln und Vermutungen zu bewahren. Denn die Aufgabe der Muftis ist es, im Rahmen der Scharia zu bleiben: „Yurīdullāh bikum al-yusr wa lā yurīdu bikum al-ʿusr“ – und „yusrā wa lā tuʿsira“: Für die Menschen Erleichterungen schaffen und sie vor Schwierigkeiten bewahren.

Wie könnten solche Fatwas oder Ijtihad richtig sein, bei denen man eine Sache in Schwierigkeiten bringt und sie heute haram erklärt und morgen wird sie für halal erklärt – so wie es in der Vergangenheit fortlaufend passiert ist?

Scheichs islamische Gelehrte und Muftis haben das Bild (Foto) für haram erklärt und viele sagen es auch heute noch, aber viele andere sagen es inzwischen für erlaubt. Und auch diejenigen, die weiterhin darauf bestehen, dass Bilder haram sind, machen trotzdem die Umrundung der Kaaba und verrichten sogar Gebete, während sie das Bild in ihrer Tasche mitführen. Wie kann also eine Umrundung der Kaaba und das Verrichten von Gebeten mit etwas Haram überhaupt richtig sein?

Das ist nicht meine Fatwa, sondern die Fatwa der Gelehrten von Deoband und anderer Gelehrter aus Indien, und es gibt darin keine spezielle Zuweisung zu einem bestimmten Madhhab.

Sogar die Versprechens-Note (Währungsnote) ist haram. Das ist ebenfalls die Fatwa der Gelehrten aus Indien. Darin gibt es keine Besonderheit für ein bestimmtes Madhhab.

Auf einem Lautsprecher findet kein Gebet statt. Dazu wird es an vielen Orten bisher noch praktiziert. In dem weltweiten Treffen/der großen Versammlung der Tablighi-Jamaat, an der ich zuletzt teilnehmen konnte, wurde der Lautsprecher beim Gebetszeitpunkt ausgeschaltet.

Eine Kreditkarte ist auch kein Vermögen, und eine digitale Währung ist auch kein Vermögen. Die Fatwas zu ihrer Unzulässigkeit sind auf dem Markt verfügbar. Wenn nun der Scheich-ul-Islam Krypto-Währung für haram erklärt hat, welche Katastrophe würde dann passieren?

Haben Sie so viel Zeit, dass Sie zu ihnen hingehen und ihnen erklären, dass das Goldstandard-System bereits 1973 aufgehört hat? Nun werden die Preise auf Basis von Angebot und Nachfrage festgelegt. Also: Diejenigen, die versucht hatten, Währungsnoten mit dem vermeintlichen Halt einer staatlichen Garantie halal zu machen, haben nun auch keinen Halt mehr.

Also, Herr, wenn man den Koran in der Druckerei druckt, dann wird es eine Herabwürdigung/Entweihung des Korans geben. Und wenn die Druckerpresse als haram erklärt wurde, wie hätte man dann überhaupt die Kühnheit, diese Fatwa in Frage zu stellen?

Wenn man den Koran übersetzen würde, dann würde der Weg zur Verfälschung offenstehen. Und selbst wenn du übersetzt, dann buche dir doch deinen Platz in der Hölle.

Hinter jeder Fatwa steckt eine Theologie. Das ist eine Denkweise, ein Slogan von nicht ernsthaften und unfähigen Nationen.

واللہ اعلم بالصواب .

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