Das neueste Gesetz der EU zur steuerlichen Transparenz von digitalen Vermögenswerten tritt am 1. Januar in Kraft.
Diese Richtlinie wird als DAC8 bezeichnet und erweitert den seit langem bestehenden Rahmen fĂŒr die administrative Zusammenarbeit der EU im Steuerbereich auf Krypto-Vermögenswerte und damit verbundene Dienstleister. Die Richtlinie verlangt von Krypto-Vermögensdienstleistern, einschlieĂlich Börsen und Maklern, dass sie detaillierte Benutzer- und Transaktionsinformationen sammeln und an die Steuerbehörden der einzelnen LĂ€nder berichten. AnschlieĂend werden die Steuerbehörden der einzelnen LĂ€nder diese Daten zwischen den Mitgliedstaaten der EU teilen. Die DAC8-Richtlinie arbeitet parallel zur EU-Verordnung ĂŒber den Markt fĂŒr Krypto-Vermögenswerte (MiCA), ist jedoch jeweils eigenstĂ€ndig. Die MiCA-Verordnung reguliert das Marktverhalten, wĂ€hrend die DAC8-Richtlinie die Steuerströme reguliert. Diese Richtlinie tritt am 1. Januar in Kraft, jedoch haben Krypto-Unternehmen eine Ăbergangsfrist. Dienstleister mĂŒssen bis zum 1. Juli ein vollstĂ€ndiges Compliance-System fĂŒr Berichterstattung, Kunden-Due-Diligence-Prozesse und interne Kontrollen abschlieĂen. VersĂ€umnisse bei der Berichterstattung werden gemÀà den nationalen Gesetzen bestraft. #BNB $BNB
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