1700 britische Anleger reichten vor dem Londoner High Court eine Sammelklage gegen Binance und dessen Gründer Changpeng Zhao (CZ) ein und machten geltend, dass sie ihren risikoreichen Krypto-Derivate-Produkte ohne Lizenz an Privatanleger verkauft hätten.
Die Kläger behaupten, Binance habe in der Zeit von Ende 2019 bis 2020 Produkte wie gehebelte Token, Optionen, Futures und Termingeschäfte angeboten, ohne die Zustimmung der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Sie reichten die Klage nach dem Financial Services and Markets Act ein.
Sie gelten als spezielle Anlagen gemäß den Vorschriften.
Die Behörde hatte Binance untersagt, diese komplexen Produkte 2021 zu verkaufen. Die Plattform soll demnach jedoch — ihren Angaben zufolge — weiterhin an ihre Nutzer verkauft und sie zugleich über Werbekampagnen, elektronische Werbemittel, Social-Media-Posts und E-Mail-Nachrichten beworben haben.
„Hannah Sharp“, Partnerin in der Anwaltskanzlei, die die Geschädigten vertritt, sagte, dass ihre Mandanten erhebliche finanzielle Verluste erlitten hätten und dass die Kanzlei CZ und die Plattform zur Rechenschaft ziehen werde.
Die „Financial Times“ berichtete, dass Händler in manchen Fällen Zehntausende Dollar und in anderen Millionen verloren hätten; die Kläger verlangten nun eine Entschädigung in Höhe von rund 200 Millionen Dollar.
Binance erkennt die Klage an:
Binance hat auf die Behauptungen der Klage bisher nicht reagiert, aber es räumte seine Kenntnis von den Gerichtsverfahren ein und erklärte in einer Stellungnahme:
Zu laufenden Verfahren nehmen wir keine Stellung.
Wir werden uns mit den angemessenen rechtlichen Schritten zur passenden Zeit gegen diese Vorwürfe zur Wehr setzen.
Diese Klage reiht sich in eine Reihe rechtlicher und regulatorischer Herausforderungen ein, denen sich die Plattform in den letzten Jahren gegenübersah, darunter auch ihr jüngstes Scheitern, eine europäische Lizenz zu erhalten.
Daraufhin teilte Binance zunächst seinen Kunden mit, dass es seine Dienstleistungen in der Region einstellen werde. Später bestätigte CZ jedoch Binances Verpflichtung gegenüber Europa und seine Absicht, bei einer anderen Gerichtsbarkeit eine Lizenz zu beantragen. Dies geschah, nachdem die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) alle nicht lizenzierten Anbieter digitaler Vermögenswerte angewiesen hatte, ihre Aktivitäten bis spätestens 1. Juli zu beenden, sofern sie nicht vor der Frist eine MiCA-Lizenz erhalten.