Gemäß der „Durchführungsmaßnahme zur Stärkung und Ausweitung der Verwendung von Mitteln aus den sehr langfristigen Sonderstaatsanleihen der Stadt Shenzhen zur Unterstützung des Austauschs alter Konsumgüter gegen neue (2025)“ gelten folgende Grundsätze: die Gesamtsumme der Fördermittel ist begrenzt, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, und „es gilt nur solange Vorrat reicht“. Da die Fördermittel für die 2025er Förderung für den Austausch/Update von Fahrzeugen das Budgetlimit erreicht haben, wird nach eingehender Prüfung Folgendes bekanntgegeben:
1. Die Richtlinie für die Förderung des Fahrzeugersatzes/Updates der Stadt Shenzhen für 2025 wird nach Abschluss der Ausgabe der Förderberechtigungen am 28. Oktober 2025 nicht weiter umgesetzt.
2. Die Antragsplattform („WeChat-Mini-Programm Shenzhen-Auto-Austausch-Update“) schließt den Eingang für Förderanträge um 24:00 Uhr am 30. November 2025 und den Eingang für Abfragen/Korrekturen um 24:00 Uhr am 10. Dezember.
3. Antragsteller, die bereits eine Förderberechtigung erhalten haben, werden dringend gebeten, die oben genannten Zeitpunkte im Blick zu behalten und ihren Förderantrag rechtzeitig einzureichen.
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