🌟Das Gesetz über die Einkommensteuer von natürlichen Personen (Änderung) für 2025 tritt offiziell mit Wirkung ab dem 01. Juli 2026 in Kraft.
Gemäß den obigen Bestimmungen beträgt der Einkommensteuersatz (TNCN) für andere steuerpflichtige Veräußerungen 0,1%.
Daher müssen Privatpersonen bei der Veräußerung von Bitcoin die Einkommensteuer (TNCN) mit einem Steuersatz von 0,1% entrichten.
Die zu zahlende Einkommensteuer (TNCN) wird anhand der folgenden Formel berechnet:
Zu zahlende Einkommensteuer (TNCN) = Veräußerungspreis X 0,1%.
@news_hdg
$BTC $BNB
Gemäß den obigen Bestimmungen beträgt der Einkommensteuersatz (TNCN) für andere steuerpflichtige Veräußerungen 0,1%.
Daher müssen Privatpersonen bei der Veräußerung von Bitcoin die Einkommensteuer (TNCN) mit einem Steuersatz von 0,1% entrichten.
Die zu zahlende Einkommensteuer (TNCN) wird anhand der folgenden Formel berechnet:
Zu zahlende Einkommensteuer (TNCN) = Veräußerungspreis X 0,1%.
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