Ab dem 1.7.2026 ändern sich die Vorschriften zur Vermögensdeklaration (einschließlich Crypto) wie folgt:
🔹 Meldegrenze: Erhöhung von 50 Millionen auf 150 Millionen VND oder mehr (einschließlich Ehepartner/Ehepartnerin und minderjähriger Kinder).
🔹 Wesentliche Veränderungen: Vermögenszuwächse/-abnahmen von 1 Milliarde VND/Jahr müssen vor dem 31/12 zusätzlich gemeldet werden.
📌 Anwendungsbereich: Gilt nur für Beamte, öffentliche Bedienstete und Beschäftigte im öffentlichen Dienst (ab stellvertretendem Leiter der Abteilung und höher in Behörden und staatlichen Unternehmen) gemäß dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung.
❌ NICHT anwendbar für einzelne Privatinvestoren.
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