Noch 6 Tage, dann tritt das ergänzte Steuerrecht 2025 in Kraft. Darin gibt es auch Ergänzungen zu digitalen Vermögenswerten und zu Steuern im Bereich digitaler Vermögenswerte, zusammengefasst als Investmentsteuer.

Kurz gesagt, ein paar Punkte, die am 1.7.2026 zu beachten sind:
1/ Zahlung von 0,1% Steuer pro Order (falls du eine inländische Plattform nutzt, brauchst du dir keine Sorgen zu machen – sie ziehen es selbst ab; falls es noch keine inländische Plattform gibt, musst du es selbst anmelden)
2/ Zahlung der ESt auf Investments (TNCN) vom Investment. Hier ist mit „Investment“ gemeint, was im Grunde genauso ist wie im traditionellen Bereich – je nach Fall zwischen 7–35%, abhängig davon, ob es sich um eine Privatperson, einen Gewerbebetrieb oder ein Unternehmen handelt. Am klarsten sind hier die Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, Affiliate-Marketing betreiben, Handel betreiben …

Ob das Investieren in Coins mit Gewinn/Verlust weiterhin noch etwas „grau“ ist, ist wie bei der Börse – da warten wir auf weitere Updates.

Sei wie Trinh: Wenn es Arbeit gibt, ist das schon Freude!