Die am 1. Juli 2026 in Kraft tretende "Verordnung des Staatsrates über ausländische Investitionen": "Wenn Investoren die erforderlichen Verfahren zur Genehmigung von Investitionen im Ausland nicht einhalten oder mit falschen Materialien, versteckten Informationen usw. einen Antrag auf Genehmigung stellen, wird das Genehmigungsorgan angewiesen, die Mängel zu beheben, die illegalen Erträge einzuziehen und eine Geldstrafe von mehr als 1‰ bis 5‰ des Investitionsbetrags zu verhängen."
Wie ist das zu verstehen?
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