Die NCUA hat am Freitag einen ergänzenden Vorschlag veröffentlicht, der die operativen und risikomanagementtechnischen Standards für einen von der NCUA lizenzierten zulässigen Emittenten von Zahlungstablecoins umreißt, wie im GENIUS-Gesetz festgelegt.
"Die Veröffentlichung eines Vorschlags durch die NCUA zur Umsetzung der Bestimmungen des GENIUS-Gesetzes ist ein positiver Schritt, und wir schätzen die Bereitschaft der NCUA, eine klärende Erklärung zur Zulässigkeit der Bereitstellung tokenisierter Anteile abzugeben", sagte Kathleen Coulombe, Chief Advocacy Officer der amerikanischen Kreditgenossenschaften. "Als vertrauenswürdige Finanzpartner sind Kreditgenossenschaften bereit, Innovation und Akzeptanz im Markt für digitale Vermögenswerte zu unterstützen. Der Umsetzungsansatz der NCUA muss Flexibilität bieten und gleichzeitig das Engagement der Behörde bekräftigen, den Kreditgenossenschaften regulatorische Klarheit zu verschaffen."
Diese Regel baut auf einem Vorschlag vom Februar der NCUA auf, der das GENIUS-Gesetz umsetzt. Die Kreditgenossenschaften in Amerika haben empfohlen, dass die NCUA flexible Ansätze in Betracht zieht, um die Teilnahme der Kreditgenossenschaften an Stablecoin-Märkten in den letzten Monat eingereichten Kommentaren zu erweitern.
Der neue Vorschlag behandelt Anforderungen für: Emissionsregeln, Reserveanforderungen, Rücknahmebedingungen, Risikomanagement, Verwahrung, Kapital und Berichterstattung sowie Aufsicht.
Kommentare müssen bis zum 17. Juli eingereicht werden. Die Kreditgenossenschaften in Amerika werden eine regulatorische Kommentarwarnung herausgeben, um in den kommenden Wochen Feedback von den Mitgliedsgenossenschaften einzuholen.
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