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US-Richter weist Klage von Investoren gegen Yuga Labs wegen NFT-Wertpapieransprüchen ab
Laut Cointelegraph hat ein US-Richter eine Klage von Investoren gegen das Web3-Unternehmen Yuga Labs abgewiesen und festgestellt, dass nicht-fungible Tokens (NFTs) nicht die rechtliche Definition von Wertpapieren erfüllen. Richter Fernando M. Olguin stellte fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, wie der Bored Ape Yacht Club (BAYC), ApeCoin (APE) oder andere von Yuga Labs verkaufte NFTs die Kriterien des Howey-Tests erfüllten. Dieser Test, der von der Securities and Exchange Commission (SEC) aufgestellt wurde, dient zur Beurteilung, ob eine Transaktion als Investitionsvertrag qualifiziert. Die Klage wurde ursprünglich im Jahr 2022 eingereicht.
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