Laut Cointelegraph hat ein US-Richter eine Klage von Investoren gegen das Web3-Unternehmen Yuga Labs abgewiesen und festgestellt, dass nicht-fungible Tokens (NFTs) nicht die rechtliche Definition von Wertpapieren erfüllen. Richter Fernando M. Olguin stellte fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, wie der Bored Ape Yacht Club (BAYC), ApeCoin (APE) oder andere von Yuga Labs verkaufte NFTs die Kriterien des Howey-Tests erfüllten. Dieser Test, der von der Securities and Exchange Commission (SEC) aufgestellt wurde, dient zur Beurteilung, ob eine Transaktion als Investitionsvertrag qualifiziert. Die Klage wurde ursprünglich im Jahr 2022 eingereicht.

Yuga Labs vermarktete seine NFTs als digitale Sammlerstücke, die Mitgliedschaftsvorteile für einen exklusiven Club boten, und positionierte sie als Verbrauchsgüter anstelle von Investitionsverträgen, so Richter Olguin. Er erklärte, dass das Versprechen zukünftiger Verbrauchsvorteile diese Vorteile nicht von Natur aus in investitionsähnliche umwandelt. Der Richter betonte, dass die Kläger nicht bewiesen haben, dass der Bored Ape Yacht Club und andere NFT-Kollektionen, die von Yuga Labs gestartet wurden, ein "gemeinsames Unternehmen" mit der Erwartung von Gewinnen, die von anderen generiert werden, darstellten. Dieses Urteil entspricht dem rechtlichen Präzedenzfall, der nahelegt, dass die meisten digitalen Vermögenswerte keine Wertpapiere sind.

Die NFTs, die auf öffentlichen Blockchain-Netzwerken gehandelt werden, haben keine kontinuierliche und abhängige finanzielle Beziehung zwischen dem Käufer und Yuga Labs etabliert, und erfüllen daher nicht die Kriterien eines "gemeinsamen Unternehmens" nach dem Howey-Test, bemerkte Richter Olguin. Investoren, die NFTs von dem Unternehmen erworben haben, zahlten Gebühren an Yuga Labs, die von den NFT-Preisen getrennt waren, wie der Consensys-Anwalt Bill Hughes auf X hervorhob. Darüber hinaus kam Richter Olguin zu dem Schluss, dass Yuga Labs keine ausdrücklichen Gewinnversprechen an potenzielle NFT-Käufer gemacht hat und dass der Fahrplan des Projekts nicht die Bedingungen des Howey-Tests hinsichtlich der Gewinnexpectation erfüllte. Er klärte, dass Aussagen über den inherenten oder intrinsischen Wert eines Produkts nicht notwendigerweise auf Gewinnerwartungen hindeuten. Während Aussagen über NFT-Preise und Handelsvolumina eine engere Verbindung zu Gewinnerwartungen nahelegen könnten, begründen sie allein nicht eine solche Erwartung, fügte er hinzu.