VON 1/3: DAS BANKKONTO MUSS DEN ECHTEN NAMEN ENTSPRECHEN, NICKNAMES SIND VERBOTEN
đŠ Ab dem 01.03. tritt die neue Regelung der Verordnung 25/2025 der Nationalbank in Kraft, die vorschreibt, dass Bankkonten den rechtlichen Namen des Kontoinhabers verwenden mĂŒssen, Nicknames oder Spitznamen sind nicht mehr erlaubt.
â ïž Der wichtigste Ănderungspunkt:
âą Verwendung von Pseudonymen, Nicknames oder Markennamen, die nicht mit dem Kontoinhaber ĂŒbereinstimmen, ist verboten
âą Der Kontoname muss vollstĂ€ndig mit den rechtlichen Dokumenten ĂŒbereinstimmen
âą Gilt sowohl fĂŒr Privatpersonen als auch fĂŒr GeschĂ€ftseinheiten
đ€ FĂŒr persönliche Konten:
Der Kontoname muss den vollstÀndigen Vor- und Nachnamen gemÀà den legalen Ausweisdokumenten enthalten, die beim Eröffnen des Kontos verwendet werden.
đȘ FĂŒr GeschĂ€ftseinheiten:
Der Kontoname muss mit dem Namen der GeschĂ€ftseinheit auf dem Registrierungszertifikat oder entsprechenden rechtlichen Dokumenten ĂŒbereinstimmen. GeschĂ€ftseinheiten gelten als juristische Personen gemÀà den Bankvorschriften.
đ Die Bank ist verantwortlich:
âą Informationen zur Identifizierung von Kunden zu sammeln und zu verifizieren
⹠Rechtliche Daten beim Eröffnen eines Kontos abzugleichen
⹠Informationen zu aktualisieren, wenn der Kunde seine Registrierung Àndert
đš Ziel der neuen Regelung:
âą Betrug bei GeldĂŒberweisungen und MarkenfĂ€lschungen einzuschrĂ€nken
⹠Verwechslungen bei den GeldempfÀngern zu vermeiden
⹠Die Transparenz der Geldströme in der Wirtschaft zu erhöhen
đ° Diese Regelung wird parallel zu einem strengen Steuermanagement fĂŒr GeschĂ€ftseinheiten erlassen:
⹠Die Steuerbehörde plant, die Offenlegung aller Konten im Zusammenhang mit GeschÀftstÀtigkeiten zu verlangen
⹠Wechsel von Pauschalsteuern zu einer ErklÀrung basierend auf tatsÀchlichen Einnahmen
âą GeschĂ€ftseinheiten mit einem Umsatz von ĂŒber 500 Millionen VND/Jahr mĂŒssen nach den neuen Vorschriften VAT und persönliche Einkommenssteuer zahlen.
$BTC
đŠ Ab dem 01.03. tritt die neue Regelung der Verordnung 25/2025 der Nationalbank in Kraft, die vorschreibt, dass Bankkonten den rechtlichen Namen des Kontoinhabers verwenden mĂŒssen, Nicknames oder Spitznamen sind nicht mehr erlaubt.
â ïž Der wichtigste Ănderungspunkt:
âą Verwendung von Pseudonymen, Nicknames oder Markennamen, die nicht mit dem Kontoinhaber ĂŒbereinstimmen, ist verboten
âą Der Kontoname muss vollstĂ€ndig mit den rechtlichen Dokumenten ĂŒbereinstimmen
âą Gilt sowohl fĂŒr Privatpersonen als auch fĂŒr GeschĂ€ftseinheiten
đ€ FĂŒr persönliche Konten:
Der Kontoname muss den vollstÀndigen Vor- und Nachnamen gemÀà den legalen Ausweisdokumenten enthalten, die beim Eröffnen des Kontos verwendet werden.
đȘ FĂŒr GeschĂ€ftseinheiten:
Der Kontoname muss mit dem Namen der GeschĂ€ftseinheit auf dem Registrierungszertifikat oder entsprechenden rechtlichen Dokumenten ĂŒbereinstimmen. GeschĂ€ftseinheiten gelten als juristische Personen gemÀà den Bankvorschriften.
đ Die Bank ist verantwortlich:
âą Informationen zur Identifizierung von Kunden zu sammeln und zu verifizieren
⹠Rechtliche Daten beim Eröffnen eines Kontos abzugleichen
⹠Informationen zu aktualisieren, wenn der Kunde seine Registrierung Àndert
đš Ziel der neuen Regelung:
âą Betrug bei GeldĂŒberweisungen und MarkenfĂ€lschungen einzuschrĂ€nken
⹠Verwechslungen bei den GeldempfÀngern zu vermeiden
⹠Die Transparenz der Geldströme in der Wirtschaft zu erhöhen
đ° Diese Regelung wird parallel zu einem strengen Steuermanagement fĂŒr GeschĂ€ftseinheiten erlassen:
⹠Die Steuerbehörde plant, die Offenlegung aller Konten im Zusammenhang mit GeschÀftstÀtigkeiten zu verlangen
⹠Wechsel von Pauschalsteuern zu einer ErklÀrung basierend auf tatsÀchlichen Einnahmen
âą GeschĂ€ftseinheiten mit einem Umsatz von ĂŒber 500 Millionen VND/Jahr mĂŒssen nach den neuen Vorschriften VAT und persönliche Einkommenssteuer zahlen.
$BTC

