VON 1/3: DAS BANKKONTO MUSS DEN ECHTEN NAMEN ENTSPRECHEN, NICKNAMES SIND VERBOTEN

🏩 Ab dem 01.03. tritt die neue Regelung der Verordnung 25/2025 der Nationalbank in Kraft, die vorschreibt, dass Bankkonten den rechtlichen Namen des Kontoinhabers verwenden mĂŒssen, Nicknames oder Spitznamen sind nicht mehr erlaubt.

⚠ Der wichtigste Änderungspunkt:
‱ Verwendung von Pseudonymen, Nicknames oder Markennamen, die nicht mit dem Kontoinhaber ĂŒbereinstimmen, ist verboten
‱ Der Kontoname muss vollstĂ€ndig mit den rechtlichen Dokumenten ĂŒbereinstimmen
‱ Gilt sowohl fĂŒr Privatpersonen als auch fĂŒr GeschĂ€ftseinheiten

đŸ‘€ FĂŒr persönliche Konten:
Der Kontoname muss den vollstĂ€ndigen Vor- und Nachnamen gemĂ€ĂŸ den legalen Ausweisdokumenten enthalten, die beim Eröffnen des Kontos verwendet werden.

đŸȘ FĂŒr GeschĂ€ftseinheiten:
Der Kontoname muss mit dem Namen der GeschĂ€ftseinheit auf dem Registrierungszertifikat oder entsprechenden rechtlichen Dokumenten ĂŒbereinstimmen. GeschĂ€ftseinheiten gelten als juristische Personen gemĂ€ĂŸ den Bankvorschriften.

🔍 Die Bank ist verantwortlich:
‱ Informationen zur Identifizierung von Kunden zu sammeln und zu verifizieren
‱ Rechtliche Daten beim Eröffnen eines Kontos abzugleichen
‱ Informationen zu aktualisieren, wenn der Kunde seine Registrierung Ă€ndert

🚹 Ziel der neuen Regelung:
‱ Betrug bei GeldĂŒberweisungen und MarkenfĂ€lschungen einzuschrĂ€nken
‱ Verwechslungen bei den GeldempfĂ€ngern zu vermeiden
‱ Die Transparenz der Geldströme in der Wirtschaft zu erhöhen

💰 Diese Regelung wird parallel zu einem strengen Steuermanagement fĂŒr GeschĂ€ftseinheiten erlassen:
‱ Die Steuerbehörde plant, die Offenlegung aller Konten im Zusammenhang mit GeschĂ€ftstĂ€tigkeiten zu verlangen
‱ Wechsel von Pauschalsteuern zu einer ErklĂ€rung basierend auf tatsĂ€chlichen Einnahmen
‱ GeschĂ€ftseinheiten mit einem Umsatz von ĂŒber 500 Millionen VND/Jahr mĂŒssen nach den neuen Vorschriften VAT und persönliche Einkommenssteuer zahlen.
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