Uniswap gewinnt vollständige Klageabweisung
Ein Bundesrichter in New York wies alle verbleibenden Ansprüche gegen Uniswap Labs und den Gründer Hayden Adams zurück und entschied, dass die Plattform nicht für das Fehlverhalten von Drittanbieter-Token-Emittenten in ihrem dezentralen Protokoll haftbar gemacht werden kann. Das Gericht stellte fest, dass die Bereitstellung eines dezentralen Protokolls und von Smart Contract-Code keine wesentliche Unterstützung für Betrug darstellt, was einen wichtigen Präzedenzfall für DeFi-Plattformen schafft.
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