Am 6. Februar 2026 wird als ein bedeutender Tag in der Geschichte der Regulierung digitaler Finanzen in der großen Nation in Erinnerung bleiben. An diesem Tag haben die Zentralbank der großen Nation und acht zentrale Ministerien, darunter das Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit, die Staatliche Marktaufsichtsbehörde, die Finanzaufsichtsbehörde, die Wertpapieraufsichtsbehörde und die staatliche Devisenverwaltung, gemeinsam die (Mitteilung zur weiteren Verhinderung und Beseitigung von Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und verwandten Geschäften) (Yin Fa [2026] Nr. 42) veröffentlicht. Zeitgleich wurde ein begleitendes Dokument eingeführt, das eine praktische Anleitung bietet – (Regulierungsleitlinie zur Ausgabe von Asset-Backed Securities Token im Ausland aus inländischen Vermögenswerten).
Die Einführung dieser beiden Dokumente hat schnell eine Erschütterung in der globalen Krypto-Vermögensbranche ausgelöst. Wenn man dies nur als "eine weitere Verstärkung des Verbots von virtuellen Währungen durch die große Nation" interpretiert, wäre das offensichtlich eine schwerwiegende Fehlinterpretation der tieferen Logik der Politik. Von der umfassenden Blockade des "924-Bescheids" im Jahr 2021 bis zur "Neugestaltung" von Dokument Nr. 42 im Jahr 2026 hat sich die Denkweise der großen Nation zur Regulierung von Krypto-Vermögenswerten in den letzten fünf Jahren von einer "One-Size-Fits-All"-Blockade zu einer "differenzierten präzisen Regulierung" systematisch weiterentwickelt, wobei das zentrale Schlüsselwort dieser Transformation RWA (Tokenisierung von realen Vermögenswerten) ist.
I. Politische Entwicklung: Ein fünfjähriger Übergang von "umfassendem Stopp" zu "Regelneugestaltung".
Um die Durchbruchsbedeutung von Dokument Nr. 42 zu verstehen, muss man bis zum regulatorischen Ausgangspunkt im Jahr 2021 zurückblicken. Damals veröffentlichten zehn Abteilungen der großen Nation gemeinsam die (Mitteilung zur weiteren Verhinderung und Beseitigung von Risiken im Zusammenhang mit dem Handel mit virtuellen Währungen) (Yin Fa [2021] Nr. 237, auch bekannt als "924-Bescheid"), der die regulatorische Grundhaltung zur "vollständigen Verbot und entschlossenen Bekämpfung" von virtuellen Währungen festlegte. In der damaligen Marktsituation gab es viele Probleme mit der Spekulation von virtuellen Währungen, Risiken wie Geldwäsche, illegale Kapitalbeschaffung und Verstöße gegen grenzüberschreitende Kapitalflüsse traten häufig auf. Die Einführung des "924-Bescheids" hat effektiv die Ausbreitung finanzieller Risiken eingedämmt, konnte jedoch aufgrund der zeitlichen Einschränkungen keine klaren Vorschriften für die später auftretenden neuen Geschäftsfelder wie RWA schaffen.
Fünf Jahre später hat Dokument Nr. 42 mit einer "Altes ablösen, Neues schaffen"-Haltung am Ende des Dokuments klar festgelegt: "Die Zentralbank der großen Nation und zehn Ministerien (Mitteilung zur weiteren Verhinderung und Beseitigung von Risiken im Zusammenhang mit dem Handel mit virtuellen Währungen) (Yin Fa [2021] Nr. 237) wird gleichzeitig aufgehoben." Diese Aussage ist keineswegs eine einfache politische Aktualisierung, sondern verkündet die Geburt eines völlig neuen regulatorischen Rahmens. Wenn das Kernanliegen der "924-Mitteilung" ist, "Risiken zu verbieten", dann ist die Logik von Dokument Nr. 42, "Grenzen zu definieren und Entwicklung zu regulieren" – während illegale Aktivitäten im Bereich virtueller Währungen weiterhin streng bekämpft werden, wird ein konformer Entwicklungspfad für RWA-Geschäfte, die auf echten Vermögenswerten basieren und den Richtungen finanzieller Innovation entsprechen, eröffnet.
Diese politische Wende ist nicht zufällig. In den letzten Jahren hat sich der Markt für RWA weltweit schnell ausgeweitet, und die Nachfrage nach der Tokenisierung von realen Vermögenswerten wie Immobilien, Forderungen, Eigenkapital und Rohstoffen hat zugenommen, während die unregulierte Entwicklung auch neue Risiken mit sich brachte. Illegale Akteure haben im Namen der "Vermögensketten" spekuliert und RWA in Werkzeuge für illegale Kapitalbeschaffung und Kapitalflucht umfunktioniert, was neue Herausforderungen für die Finanzregulierung mit sich brachte. Die Finanzregulierungsbehörden der großen Nation haben diesen Trend scharfsinnig erfasst und mit der Kombination von Dokument Nr. 42 und den begleitenden (Leitlinien) sowohl auf die Innovationsanforderungen des Marktes reagiert als auch die finanzielle Sicherheitsgrenze gestärkt, was die regulatorische Weisheit widerspiegelt, "vorsichtige Öffnung und Risikokontrolle gleichwertig zu behandeln".
Zweitens, tiefgehende Analyse der Kernpunkte: Fünf Dimensionen, um die Logik der neuen Politik zu verstehen.
(I) Regulierung von virtuellen Währungen: Die Haltung bleibt unverändert, präzise Verschärfung.
Artikel 1 Absatz 1 von Dokument Nr. 42 stellt klar, dass virtuelle Währungen nicht die gleiche rechtliche Stellung wie gesetzliche Zahlungsmittel haben. Mainstream-virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum und USDT werden namentlich genannt und es wird betont, dass sie "nicht zahlbar sind und nicht als Zahlungsmittel auf dem Markt zirkulieren sollten und können". Diese Aussage setzt die Tradition des "924-Bescheids" fort und zeigt die Null-Toleranz-Haltung der Regulierungsbehörden der großen Nation gegenüber der Spekulation mit virtuellen Währungen.
In den verbotenen Bestimmungen hat die neue Politik die regulatorischen Grenzen weiter präzisiert: Aktivitäten wie den Austausch von gesetzlichem Zahlungsmittel und virtuellen Währungen, den Austausch zwischen virtuellen Währungen, die Bereitstellung von Handelsvermittlung und Preisgestaltungsdiensten sowie die Ausgabe von Token zur Finanzierung sind "strikt verboten und werden entschlossen rechtlich unterbunden"; ausländische Entitäten, die Dienstleistungen für inländische Akteure im Bereich virtueller Währungen anbieten, fallen ebenfalls unter das Verbot. Gleichzeitig wird der regulatorische Druck weiter erhöht, es wird klar gefordert, dass die Aktivitäten des Mining von virtuellen Währungen weiterhin untersucht werden und alle relevanten falschen Werbung vollständig unterbunden werden, und Unternehmen dürfen keine Namen und Geschäftsfelder verwenden, die die Worte "virtuelle Währung", "Kryptowährung", "Stablecoin" usw. enthalten, um das Entstehen illegaler Geschäfte an der Quelle zu unterbinden.
Es ist bemerkenswert, dass die neue Politik eine wichtige Einschränkung eingeführt hat: "Ohne gesetzliche Zustimmung der zuständigen Abteilungen dürfen keine Einheiten oder Einzelpersonen im Ausland Stablecoins ausgeben, die an die gesetzliche Währung der großen Nation gekoppelt sind." Im Gegensatz zur starren Formulierung "vollständig verboten" bietet die Formulierung "ohne Zustimmung" einen Raum für politische Flexibilität – theoretisch besteht die Möglichkeit, dass Stablecoins, die an die gesetzliche Währung der großen Nation gekoppelt sind, bei konformer Genehmigung durch die Regulierungsbehörden realisiert werden können. Diese feine Anpassung bewahrt nicht nur die Grenze der Währungs souverän, sondern lässt auch Raum für zukünftige Innovationen im Zahlungsverkehr im Bereich des grenzüberschreitenden Handels und der digitalen Wirtschaft.
(II) Offizielle Definition von RWA: Erstmals in den regulatorischen Rahmen auf Ministerialebene aufgenommen.
Dies ist der bedeutendste Durchbruch von Dokument Nr. 42 – das Konzept der "Tokenisierung realer Vermögenswerte" wurde erstmals in ein Dokument auf Ministerialebene der großen Nation aufgenommen, und eine klare offizielle Definition wurde gegeben: "Tokenisierung realer Vermögenswerte bezieht sich auf die Verwendung von Krypto-Technologie sowie Distributed-Ledger-Technologie oder ähnlichen Technologien, um das Eigentum, Ertragsrechte usw. in Token (Zertifikate) oder andere Rechte und Schuldscheine mit Token-ähnlichen Eigenschaften umzuwandeln und diese zu emittieren und zu handeln."
Diese Definition beinhaltet drei tiefgreifende logische Ebenen: Erstens, die Klarheit des technologischen Pfades – die technische Grundlage von RWA wird auf "Krypto-Technologie und Distributed-Ledger-Technologie oder ähnliche Technologien" festgelegt, was bedeutet, dass Blockchain- oder ähnliche Technologien eine notwendige Voraussetzung für RWA sind und die Verwirrung mit traditionellen elektronischen Vermögenswerten ausschließt; zweitens, die Breite des Vermögensbereichs – die tokenisierten Objekte umfassen "Eigentum, Ertragsrechte usw.", von physischem und Forderungsvermögen wie Immobilien und Forderungen bis hin zu Finanzanlagen wie Anleihen und Fondsanteilen, die theoretisch alle in den Regulierungsbereich aufgenommen werden können; drittens, die Vollständigkeit der regulatorischen Kette – es wird klargestellt, dass sowohl der "Ausgabe- als auch der Handelsprozess" in die Regulierung einbezogen wird, um regulatorische Lücken zu vermeiden.
Die nach der Definition hinzugefügten zusätzlichen Bestimmungen offenbaren das konforme Kern von RWA: "Außer für geschäftliche Aktivitäten, die nach den Gesetzen und Vorschriften mit Zustimmung der zuständigen Abteilungen durchgeführt werden, die auf spezifischen finanziellen Infrastrukturen basieren." Dies bedeutet, dass die große Nation nicht die RWA-Geschäfte verbietet, sondern Einstiegsbarrieren für "Lizenzierung" festlegt. Die sogenannten "spezifischen finanziellen Infrastrukturen" wurden zwar im Dokument nicht konkret aufgeführt, aber unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen der großen Nation im Finanzmarkt könnten neue Märkte wie die Shanghai Data Exchange, die Beijing International Big Data Exchange, die Shenzhen Data Exchange sowie verschiedene Finanzaktiva-Börsen und die von der Zentralbank der großen Nation geführte Infrastruktur für digitale gesetzliche Währungen als Plattformen für konforme RWA-Geschäfte in Betracht gezogen werden. Die Kernlogik lautet: RWA kann gemacht werden, aber es muss in einem von der Regulierung anerkannten "Rahmen" geschehen, um die Rückverfolgbarkeit der Geschäfte und die Risikokontrolle zu gewährleisten.
(III) Tokenisierung inländischer Vermögenswerte im Ausland: Erstmals das Rahmenwerk für "transparente Regulierung" festgelegt.
Kapitel 4 von Dokument Nr. 42 "Strenge Regulierung von inländischen Akteuren, die im Ausland Geschäfte durchführen" hat die seit langem bestehende regulatorische Grauzone für die Tokenisierung inländischer Vermögenswerte im Ausland aufgebrochen. Die neue Politik verbietet nicht, dass inländische Akteure im Ausland Geschäfte durchführen, sondern hat klare Regeln für "differenzierte Regulierung und transparente Kontrolle" aufgestellt. Das Kernprinzip lautet: "Gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regeln" – unabhängig davon, ob der Ausgabestandort Hongkong, Singapur oder ein anderes internationales Finanzzentrum ist, solange die zugrunde liegenden Vermögenswerte in der großen Nation liegen, müssen die regulatorischen Anforderungen der großen Nation eingehalten werden, um "Regulierungsskips" zu vermeiden.
Artikel 14 des Dokuments legt klar die Verantwortlichkeiten der Regulierung von RWA-Geschäften im Ausland fest: Inländische Akteure, die im Ausland RWA-Geschäfte in Form von Fremdwährung durchführen, werden von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und der staatlichen Devisenverwaltung reguliert; RWA-Geschäfte, die auf inländischen Rechten basieren und im Ausland in Form von Asset-Backed Securities oder Eigenkapital durchgeführt werden, unterliegen der Aufsicht der Wertpapieraufsichtsbehörde; andere Formen von RWA-Geschäften im Ausland werden von der Wertpapieraufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit relevanten Abteilungen gemeinsam reguliert. Diese Aufteilung klärt die regulatorischen Subjekte und vermeidet Mehrfachregulierung oder regulatorische Lücken, um inländischen Akteuren klare Richtlinien für die konforme Durchführung grenzüberschreitender RWA-Geschäfte zu bieten.
Für Marktteilnehmer hat diese Regelumstellung revolutionäre Bedeutung. Zuvor hatten viele Projektträger, die über hochwertige inländische Vermögenswerte verfügten und eine Tokenisierung im Ausland anstrebten, aufgrund der Unsicherheit über regulatorische Grenzen Bedenken, dies zu tun. Die Einführung von Dokument Nr. 42 entspricht einer "Legitimation" dieser Art von Geschäften – solange die konforme Genehmigung oder Registrierung erfolgt, ist die Tokenisierung von inländischen RWA-Vermögenswerten im Ausland erlaubt, was die Innovationskraft des Marktes erheblich ankurbeln und die effiziente Integration hochwertiger Vermögenswerte der großen Nation mit den globalen Kapitalmärkten vorantreiben wird.
(IV) Registrierungssystem etabliert: Klarheit über die konforme Wege für Asset-Backed Securities Token.
Wenn das Dokument Nr. 42 den regulatorischen Rahmen eingerichtet hat, dann bietet die begleitend veröffentlichte (Regulierungsleitlinie zur Ausgabe von Asset-Backed Securities Token im Ausland aus inländischen Vermögenswerten) ein praktisches Handbuch. Dieses Dokument richtet sich speziell an das Szenario "mit inländischen Vermögenswerten im Ausland Asset-Backed Securities Token auszugeben" und etabliert das Kernregulationsmodell "Registrierungssystem", um einen klaren Weg für die Geschäftsintegration zu schaffen.
Gemäß den Anforderungen der (Leitlinien) besteht der Kernprozess für die Ausgabe von Asset-Backed Securities Token im Ausland aus inländischen Vermögenswerten darin, dass die inländische Entität, die die Basiswerte kontrolliert, einen Antrag zur Registrierung bei der Wertpapieraufsichtsbehörde der großen Nation einreichen muss. Die einzureichenden Materialien umfassen den Registrierungsbericht, die vollständigen Unterlagen zur Ausgabe im Ausland, Informationen zur inländischen registrierten Entität, eine detaillierte Beschreibung der Basiswerte, den Token-Ausgabeplan, Risikokontrollmaßnahmen usw. Die Wertpapieraufsichtsbehörde prüft die Unterlagen; für vollständige und konforme Materialien wird das Registrierungsverfahren durchgeführt und öffentlich bekannt gegeben; nicht konforme Materialien werden nicht registriert und es wird eine Begründung angegeben.
Es ist wichtig zu betonen, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen dem "Registrierungssystem" und dem "Genehmigungssystem" gibt. Obwohl die Wertpapieraufsichtsbehörde "je nach Situation die Meinungen der zuständigen Abteilungen des Staatsrates und der Branchenaufsichtsbehörden einholen kann", liegt das gesamte Systemdesign im Kern auf "Registrierung", der Prozess ist einfacher und die Hürden sind angemessener, was die "vorsichtige Öffnung" der Regulierungsbehörden widerspiegelt – weder wird blind geöffnet noch absichtlich eingeschränkt. Gleichzeitig haben die (Leitlinien) eine strenge negative Liste festgelegt: Vermögenswerte, deren Finanzierung gesetzlich verboten ist, Vermögenswerte, die die nationale Sicherheit gefährden, Token, die von Entitäten mit kriminellen Hintergrund ausgegeben werden, und Token mit erheblichen Eigentumsstreitigkeiten bei den Basiswerten, sind von der Registrierung ausgeschlossen. Diese negative Liste stimmt hochgradig mit der aktuellen Logik der Regulierung von inländischer Vermögensverbriefung und dem Börsengang von Unternehmen im Ausland der großen Nation überein und zeigt, dass die Tokenisierung von RWA in das reife Finanzregulierungssystem aufgenommen wurde, anstatt spezielle Regeln zu schaffen.
(V) Definition der Rolle von Finanzinstituten: Öffnung des Teilnahmewegs für konforme RWA-Geschäfte.
Artikel 6 von Dokument Nr. 42 definiert die Geschäftsbgrenzen von Finanzinstituten klar, diese Vorschrift ist ein "Infrastrukturgarant" für die Entwicklung des RWA-Ökosystems. Das Dokument verlangt von allen Finanzinstituten, dass sie keine finanziellen Dienstleistungen wie Kontoeröffnungen, Geldtransfers, Clearing und Abrechnungen für virtuelle währungsbezogene Geschäfte anbieten; jedoch gelten für RWA-Geschäfte Einschränkungen nur für "ohne Zustimmung" – das bedeutet, dass konforme RWA-Geschäfte, die genehmigt oder registriert wurden, das Recht haben, Unterstützung durch Finanzinstitute für Verwahrung, Clearing, Abrechnung und Geldtransfers zu erhalten.
Diese Regeländerung hat entscheidende Bedeutung. Die skalierbare Entwicklung von RWA-Geschäften ist ohne die Teilnahme traditioneller Finanzinstitutionen nicht möglich: Die Vermögensverwahrdienste von Banken gewährleisten die Sicherheit der Basiswerte, die Intervention von Clearingstellen kann die Effizienz des Handels verbessern, und die Unterstützung von Zahlungskanälen erleichtert den Geldfluss. Zuvor war die Grenze zwischen RWA-Geschäften und virtuellen Währungen unscharf, was dazu führte, dass Finanzinstitute aufgrund von Bedenken hinsichtlich regulatorischer Grenzen nicht teilnehmen konnten, was die Entwicklung konformer RWA-Projekte erschwerte. Dokument Nr. 42 hat "konforme RWA" von der negativen Etikettierung "virtuelle Währungsbezogene Geschäfte" befreit und damit die politischen Hindernisse für die Teilnahme von Finanzinstituten am RWA-Ökosystem beseitigt, was die Bildung eines positiven Industrie-Ökosystems aus "Vermögensseite + Technologieanbieter + Finanzinstituten" beschleunigen könnte.
Darüber hinaus regelt Artikel 15 des Dokuments das Verhalten von inländischen Finanzinstituten im Ausland: Die ausländischen Tochtergesellschaften und Zweigstellen inländischer Finanzinstitute müssen ihre RWA-Dienste im Ausland "gesetzlich und vorsichtig" durchführen, qualifiziertes Personal und Systeme bereitstellen, und die regulatorischen Anforderungen wie KYC (Know Your Customer), Anlegerangemessenheitsmanagement, Geldwäschebekämpfung usw. strikt umsetzen und die entsprechenden Geschäfte in das gesamte Compliance- und Risikomanagementsystem der inländischen Finanzinstitute integrieren. Diese Anforderung zielt darauf ab, zu verhindern, dass Finanzinstitute über ausländische Zweigstellen "regulatorische Arbitrage" betreiben, und um sicherzustellen, dass die Compliance-Standards für inländische und ausländische Geschäfte einheitlich sind, um die Grenzen finanzieller Risiken zu wahren.
III. Die tiefere Botschaft der neuen Politik: Die Balance-Kunst der Regulierung im Stil der großen Nation.
In Kombination mit Dokument Nr. 42 und den begleitenden (Leitlinien) erscheint eine klare regulatorische Logik, die das feine Gleichgewicht der großen Nation zwischen digitaler finanzieller Innovation und finanzieller Sicherheit widerspiegelt:
Erstens, differenzierte Regulierung, präzise Segmentierung. Der zentrale Durchbruch der neuen Politik besteht darin, dass virtuelle Währungen und RWA klar unterschiedlich behandelt werden: Virtuelle Währungen werden aufgrund ihrer Dezentralisierung, dem Fehlen eines realen Vermögensstützes und ihrer Neigung zu illegalen Aktivitäten weiterhin mit einer strengen Haltung verfolgt; während RWA als neue Finanzform, die "echt vermögensgestützt, auf konformer Technologie basierend und mit tatsächlichen Anwendungsszenarien ausgestattet ist", von den negativen Etiketten virtueller Währungen befreit und in das reguläre Finanzregulierungssystem aufgenommen wurde. Diese "unterschiedliche Behandlung" vermeidet eine "One-Size-Fits-All"-Hemmung finanzieller Innovationen und verhindert die Risikoverbreitung, die durch regulatorische Lücken verursacht wird.
Zweitens, Genehmigung im Inland, Registrierung im Ausland. Für die RWA-Geschäfte im Inland gilt das Modell "Lizenzierung + spezifische Finanzinfrastruktur", um sicherzustellen, dass die Geschäfte während des gesamten Prozesses unter regulatorischer Aufsicht stehen; für RWA-Geschäfte, die im Ausland aus inländischen Vermögenswerten ausgegeben werden, gilt ein "Registrierungssystem", das sowohl einen konformen Weg für hochwertige Vermögenswerte ins Ausland bietet als auch durch "transparente Regulierung" die Grenzen von grenzüberschreitenden finanziellen Risiken wahrt. Diese beiden Modelle passen sich verschiedenen Szenarien nationaler und internationaler Geschäfte an und spiegeln die Flexibilität und Zielgerichtetheit der Regulierung wider.
Drittens, finanzielle Zusammenarbeit, gemeinsamer Aufbau des Ökosystems. Die neue Politik gestattet eindeutig die Beteiligung von Finanzinstituten an konformen RWA-Geschäften und bricht den vorherigen Isolationszustand des RWA-Ökosystems von traditionellen Finanzsystemen auf. Die Beteiligung traditioneller Finanzinstitute kann nicht nur finanzielle Unterstützung, Verwahrung, Clearing und andere Infrastrukturleistungen für RWA-Geschäfte bereitstellen, sondern auch mit ihren ausgereiften Risikomanagementfähigkeiten die Compliance-Risiken im RWA-Bereich senken und den Übergang der Branche von "wilder Entwicklung" zu "regulierter Entwicklung" fördern.
Viertens, Souveränität hat Vorrang, Offenheit und Kompatibilität. In Bereichen wie der Regulierung von Stablecoins und grenzüberschreitenden RWA-Geschäften, die die nationale finanzielle Souveränität betreffen, hält die neue Politik die Grenzen ein und stellt klar, dass ohne Zustimmung keine Stablecoins, die an die gesetzliche Währung der großen Nation gekoppelt sind, ausgegeben werden dürfen, um sicherzustellen, dass die Währungs souverän nicht untergraben wird; gleichzeitig wird durch das Registrierungssystem und differenzierte Regulierung ein Weg für inländische Vermögenswerte zur Anbindung an die globalen Kapitalmärkte eröffnet, was die regulatorische Denkweise widerspiegelt, "in der Offenheit Entwicklung zu suchen, und in der Entwicklung Sicherheit zu wahren".
Aus einer umfassenderen Perspektive betrachtet, kennzeichnet die Einführung dieser neuen Politik den offiziellen Eintritt der großen Nation in die "feingliedrige Ära" der Regulierung von Krypto-Vermögenswerten. Es ist kein umfassendes Bekenntnis zu Krypto, noch eine blindwütige Ablehnung finanzieller Innovationen, sondern eine Definition der regulatorischen Grenzen für die konforme Anwendung von Token-Technologie durch die große Nation – die Innovation von Token, die echte Bedürfnisse, konforme Strukturen und Risikokontrolle aufweist, zu fördern und illegale Aktivitäten zu bekämpfen, die im Namen der Technologie spekulieren.
IV. Marktaussichten: Chancen und Herausforderungen in der Compliance-Ära.
Für die globale Krypto-Vermögensbranche ist die Einführung der neuen Politik durch die große Nation eine wichtige "Regelkalibrierung", die den Marktteilnehmern klare Handlungsanleitungen bietet. Für institutionelle Investoren und Projektträger, die bisher abgewartet haben, ist der Weg zur Compliance nun klar: Solange die Anforderungen der negativen Liste erfüllt sind, die regulatorische Registrierung erfolgt und die Geschäfte auf konformer Infrastruktur basieren, sind die Innovationen im RWA-Bereich politikrechtlich abgesichert.
In Zukunft könnte der RWA-Markt der großen Nation drei große Trends erleben: Erstens wird die Tokenisierung hochwertiger Vermögenswerte beschleunigt, Immobilien, Forderungen, Anleihen und andere Bestandswerte werden durch konforme Wege digitalisiert und kleinteilig gemacht, was die Liquidität und Effizienz der Vermögenszuweisung erhöht; zweitens wird die tiefere Beteiligung von Finanzinstituten erfolgen, Banken, Wertpapiergesellschaften und Fondsgesellschaften werden schrittweise in RWA-Verwahrung, Underwriting und Investitionen einsteigen und die Reifung des Branchen-Ökosystems fördern; drittens wird die konforme Entwicklung grenzüberschreitender Geschäfte gefördert, hochwertige inländische Vermögenswerte werden in Form von RWA an die globalen Kapitalmärkte angebunden und bringen neue Vitalität für die beidseitige Öffnung des chinesischen Kapitalmarkts.
Natürlich gibt es sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Für Marktteilnehmer bedeutet dies, dass sie drei Hürden überwinden müssen, um die Chancen der neuen Politik zu nutzen: Erstens muss die Compliance-Fähigkeit aufgebaut werden, indem die regulatorischen Anforderungen tiefgehend verstanden und ein vollständiges Compliance- und Risikomanagementsystem etabliert wird; zweitens ist die Integration von Technologie und Geschäft erforderlich, wobei die konforme Distributed-Ledger-Technologie genutzt werden muss, um die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit der Tokenisierung von Vermögenswerten zu gewährleisten; drittens muss die Bildung von Investoren vertieft werden, um die konformen Eigenschaften und Investitionslogiken von RWA zu kommunizieren und sich von spekulativen Aktivitäten im Namen von RWA fernzuhalten.
Am 6. Februar 2026 hat die große Nation mit einem systematischen Regulierungsdokument die Richtung für die Zukunft digitaler Finanzen vorgezeichnet. Dies ist kein Ende, sondern ein ganz neuer Anfang – eine Ära der Tokenisierung, die auf Compliance basiert, von Innovation angetrieben wird und Sicherheit als Grundlage hat, ist bereits angebrochen. Für alle Marktteilnehmer gilt es, die Logik der neuen Politik zu verstehen und sich der Richtung der Regulierung anzupassen, um in dieser historischen Transformation Chancen zu ergreifen und stabil und nachhaltig zu handeln. Und in diesem Moment könnte die wichtigste Frage sein: Bist du bereit?