⚠️ Neues Verbot für den Handel mit Kryptowährungen in Algerien

🗓️ Gesetz Nr. 25-10 wurde am 24. Juli 2025 veröffentlicht und im offiziellen Amtsblatt Nr. 48 veröffentlicht

🔒 Was ist neu?
Das Gesetz Nr. 05-01 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde geändert und der „Artikel 6 bis“ hinzugefügt, der:

den Umgang in jeglicher Form - Kauf, Verkauf, Besitz, Nutzung, Mining, Promotion, Betrieb von Plattformen oder digitalen Geldbörsen - vollständig verbietet.

Kryptowährungen werden als Vermögenswerte oder Eigentum oder Geld betrachtet, und ihre Nutzung als Zahlungsmittel oder Investition ist untersagt

⚖️ Strafen gemäß „Artikel 31 bis“:

Gefängnisstrafe von zwei Monaten bis zu einem Jahr

Geldstrafe von 200,0