Connecticut hat HB-7082 verabschiedet, das es dem Staat verbietet, Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte zu akzeptieren, zu halten oder darin zu investieren. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig im Repräsentantenhaus und im Senat verabschiedet und führte neue Anforderungen für kryptorelevante Überweisungsagenturen ein, um die Zustimmung der Eltern für Nutzer unter 18 Jahren zu überprüfen.
Der Gesetzentwurf mit dem offiziellen Titel „Ein Gesetz über die Regulierung virtueller Währungen und staatliche Investitionen“ verhängt ein umfassendes Verbot für den Staat und die Kommunalverwaltungen, in Krypto-Vermögenswerte zu investieren. Abgesehen von der Geldübertragung verbot der Gesetzentwurf Connecticut und seinen politischen Unterabteilungen, Zahlungen in Form von virtueller Währung zu akzeptieren oder zu verlangen oder eine digitale Währungsreserve zu kaufen, zu halten, darin zu investieren oder einzurichten. Er stellte auch fest, dass Krypto-Unternehmen strengen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) unterliegen müssen.
Der Gesetzentwurf regelt auch den Zugang von Minderjährigen zu bestimmten Geldüberweisungsanwendungen, indem er Einschränkungen und Verpflichtungen für diese Unternehmen auferlegt. Es verbietet im Allgemeinen jedem Unternehmen, ab dem 1. Oktober 2025, jemandem zu erlauben, ein Konto für eine Geldüberweisungsanwendung für einen Minderjährigen zu sponsern, zu eröffnen oder einzurichten, es sei denn, das Unternehmen erhält eine Bestätigung von der Person, die besagt, dass sie der Elternteil des Minderjährigen ist.
HB7082 auferlegt zwei Einschränkungen für die Verwahrung und Kontrolle von Krypto.
Das neue Gesetz verhängte zwei Einschränkungen für den Umgang mit Krypto durch Unternehmen, die in Connecticut Geldübertragungen durchführen, indem sie virtuelle Währungen empfangen, senden, speichern oder die Verwahrung oder Kontrolle darüber aufrechterhalten.
Erstens verbot es den Unternehmen, virtuelle Währungen zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu verleihen, zu belasten, zu verpfänden oder anderweitig zu verwenden oder zu belasten, die von oder unter der Verwahrung oder Kontrolle des Unternehmens im Namen einer Person gespeichert, gehalten, kontrolliert oder verwaltet wurden – außer zum Verkauf, zur Übertragung des Eigentums oder zur Abtretung auf Anweisung der Person. Zweitens beschränkte es die Bestimmungen des geltenden Gesetzes, die diesen krypto-relevanten Unternehmen die Nutzung von benannten Vertretern zur Bereitstellung von Geldübertragungsdiensten in ihrem Namen erlaubten.
Ungeachtet dieser aktuellen Genehmigungen verbot der Gesetzentwurf den Unternehmen auch, direkt oder indirekt eine andere Person, einschließlich eines Anbieters von Dienstleistungen zur Kontrolle virtueller Währungen, zu nutzen oder zu engagieren, um virtuelle Währungen für oder im Namen eines Kunden zu speichern oder zu halten – es sei denn, die andere Person war ein lizenzierter Geldübertrager, eine qualifizierte Bank oder Kreditgenossenschaft oder wurde vom Bankkommissar genehmigt, um dies zu tun. Der Gesetzentwurf definierte einen „Anbieter von Dienstleistungen zur Kontrolle virtueller Währungen“ als jemanden, der virtuelle Währungen unter einem Vertrag mit einer anderen Person kontrolliert, die die Kontrolle über diese Währung im Namen einer dritten Person übernimmt.
Nach dem bestehenden Gesetz waren Unternehmen, die in Connecticut Geldübertragungen durchführten, indem sie Krypto im Namen einer anderen Person empfingen, sendeten, speicherten oder die Verwahrung oder Kontrolle darüber aufrechterhielten, jederzeit verpflichtet, digitale Vermögenswerte des gleichen Typs und Betrags zu halten, die der anderen Person geschuldet oder verpflichtet waren. Der Gesetzentwurf spezifizierte auch, dass diese virtuelle Währung ein Eigentumsinteresse von Ansprüchen gegen die Krypto-Unternehmen auf proportionaler Basis und in der Art und Menge war, auf die die Anspruchsteller Anspruch hatten, unabhängig davon, wann die Anspruchsteller Anspruch erhielten oder die Unternehmen die Kontrolle erlangten.
Das Gesetz von Connecticut verlangt von Krypto-Unternehmen, Transaktionsdaten offenzulegen.
Das neue Gesetz verlangte von Unternehmen, die in Connecticut mit Geldübertragungen tätig waren, spezifische Offenlegungen und Quittungen für diese Transaktionen bereitzustellen. Der Gesetzentwurf ermächtigte jedoch den Bankkommissar, auf eine dieser Anforderungen zu verzichten und eine alternative Offenlegung oder Quittung zu genehmigen, die von einem Krypto-Unternehmen vorgeschlagen wurde, wenn er/sie feststellte, dass die Alternative für das Unternehmen geeigneter war und dieselben Informationen und den gleichen Schutz für die Öffentlichkeit bot.
In Ermangelung einer genehmigten alternativen Offenlegung verlangte der Gesetzentwurf von den Unternehmen, mehrere Offenlegungen zu machen, bevor sie eine Krypto-Transaktion für, im Namen von oder mit einer Person eingehen. Insbesondere müssen die Unternehmen relevante Einzelheiten klar offenlegen, soweit sie für die Transaktion zutreffen.
Das neue Gesetz von Connecticut verlangt auch von Unternehmen, den Menschen spezifische Quittungen zu geben, sobald die Transaktionen abgeschlossen sind. Die Quittung muss den Namen des Unternehmens, die Kontaktdaten und eine Beschreibung enthalten, wie eine Person eine Frage stellen oder eine Beschwerde einreichen kann. Die Einzelheiten umfassen auch den Transaktionstyp, das Datum, die genaue Uhrzeit und den Wert in US-Dollar sowie etwaige Überlegungen, die das Unternehmen für die Transaktion berechnet hat, einschließlich aller Gebühren, Kosten oder Provisionen und dem Betrag der Differenz zwischen dem Preis, den die Person für die virtuelle Währung bezahlt hat, und dem aktuellen Marktpreis.
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