In einem auf der Website der EZB veröffentlichten Dokument heißt es, dass der digitale Euro für den Einsatz im elektronischen Handel (E-Commerce) und bei Peer-to-Peer-Zahlungen (P2P) zwischen Einzelpersonen Vorrang haben sollte. Andere Verwendungszwecke, wie das Bezahlen von Steuern, der Erhalt von Sozialleistungen oder sogar das Bezahlen in physischen Geschäften, werden erst in der zweiten Phase der CBDC-Entwicklung umgesetzt. (CoinDesk)