Bloomberg berichtet, dass zwei technische Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor ein Spot-gedeckter Bitcoin-ETF mit dem Handel beginnen kann. Zunächst muss die SEC die 19b-4-Einreichung der Börse genehmigen, an der der ETF notiert ist. Zweitens muss die Regulierungsbehörde das entsprechende Formular S-1 genehmigen
Laut Bloomberg plant die US-Börsenaufsichtsbehörde, in den kommenden Tagen über die 19B-4S-Einreichungen der Börse abzustimmen. Die Aufsichtsbehörden können gleichzeitig auf den Antrag des Emittenten (S-1) reagieren oder auch nicht. Wenn die SEC einen Spot-Bitcoin-ETF genehmigt, könnte der ETF bereits am nächsten Werktag mit dem Handel beginnen …


