#USHouseMarketStructureDraft Laut Odaily sucht ein neuer Entwurf zur Marktstruktur des US-Repräsentantenhauses Klarheit darüber, wie Transaktionen mit digitalen Waren klassifiziert werden. Die Forbes-Journalistin Eleanor Terrett berichtet, dass, wie auf Seite 49 des Entwurfs dargelegt, der Verkauf digitaler Waren nicht als Wertpapiertransaktionen betrachtet wird – solange sie dem Käufer keine Eigentumsrechte am Geschäft, den Gewinnen oder Vermögenswerten des Emittenten gewähren. Im Wesentlichen fallen der Kauf und Verkauf digitaler Waren auf dem Sekundärmarkt nicht automatisch unter die US-Wertpapiergesetze, es sei denn, die Transaktion beinhaltet Ansprüche auf Eigentum oder Gewinnbeteiligung an der emittierenden Einheit.