Laut PANews wurde der Revisionsentwurf des Anti-Geldwäschegesetzes heute dem Ständigen Ausschuss des 14. Nationalen Volkskongresses zur ersten Prüfung vorgelegt. Der Revisionsentwurf, der aus sieben Kapiteln und 62 Artikeln besteht, sieht vor, dass die Anti-Geldwäsche-Verwaltung des Staatsrats eine Anti-Geldwäsche-Überwachungs- und Analysebehörde einrichten wird. Diese Behörde wird für die Überwachung von Anti-Geldwäsche-Fonds und die Bearbeitung von Berichten über große Transaktionen und verdächtige Transaktionen verantwortlich sein.