#TrumpCryptoOrder
Erlass von Donald Trump:
Behörden ist es untersagt, zentrale Bankdigitalwährungen (CBDC) in den USA oder im Ausland einzuführen oder zu etablieren.
Eine Präsidialarbeitsgruppe für digitale Vermögensmärkte wurde eingerichtet, um regulatorische und gesetzgeberische Initiativen vorzuschlagen.
Die Arbeitsgruppe wird innerhalb von 180 Tagen einen bundesstaatlichen regulatorischen Rahmen für digitale Vermögenswerte, einschließlich Stablecoins, vorschlagen.
Die Arbeitsgruppe wird die Möglichkeit prüfen, einen nationalen digitalen Vermögenswertbestand zu schaffen, und Kriterien für die Schaffung eines solchen Bestands vorschlagen, die aus rechtlich beschlagnahmten Kryptowährungen der Bundesregierung abgeleitet werden könnten.
Erlass von Donald Trump:
Behörden ist es untersagt, zentrale Bankdigitalwährungen (CBDC) in den USA oder im Ausland einzuführen oder zu etablieren.
Eine Präsidialarbeitsgruppe für digitale Vermögensmärkte wurde eingerichtet, um regulatorische und gesetzgeberische Initiativen vorzuschlagen.
Die Arbeitsgruppe wird innerhalb von 180 Tagen einen bundesstaatlichen regulatorischen Rahmen für digitale Vermögenswerte, einschließlich Stablecoins, vorschlagen.
Die Arbeitsgruppe wird die Möglichkeit prüfen, einen nationalen digitalen Vermögenswertbestand zu schaffen, und Kriterien für die Schaffung eines solchen Bestands vorschlagen, die aus rechtlich beschlagnahmten Kryptowährungen der Bundesregierung abgeleitet werden könnten.