• CFTC-Kommissarin Christy Goldsmith Romero warnte vor der Krypto-Selbstzertifizierung.

  • Goldsmith fordert den Kongress auf, den Börsen die Selbstzertifizierung von Produkten nicht mehr zu gestatten.

Der Zusammenbruch der Kryptowährungsbörse FTX veranlasste den Kommissar der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) dazu, Krypto-Börsen die „Selbstzertifizierung“ und unregulierte Auflistung von Token nicht mehr zu gestatten.

CFTC-Kommissarin Christy Goldsmith Romero erklärte:

Ich fordere den Kongress auf, den neu regulierten Krypto-Börsen die Selbstzertifizierung von Produkten für die Notierung im Rahmen des derzeitigen Prozesses, der die Aufsicht der CFTC einschränkt, zu untersagen.

CFTC überwacht Krypto-Börsen

Der dramatische Zusammenbruch der Kryptobörse FTX im November hat zusätzlichen Druck auf US-Regulierungsbehörden und Gesetzgeber ausgeübt, die Überwachung der Branche zu verschärfen. Außerdem zeigt der Niedergang von FTX, dass eine verstärkte Kontrolle durch die CFTC erforderlich ist, während den US-Plattformen weiterhin erlaubt ist, Krypto-Assets aufzulisten.

Am 18. Januar forderte CFTC-Kommissarin Christy Goldsmith Romero den Kongress bei einer Diskussion der University of Pennsylvania zu FTX auf, dass Börsen ausreichende Aufsicht gewährleisten müssten und das derzeitige Standardverfahren nicht ausreiche, um eine kompetente Aufsicht über Kryptowährungen zu gewährleisten. Darüber hinaus erklärte die Kommissarin der US-Bundesregierung, dass die Anlageklasse nicht in das Schnellverfahren passe. Börsen listen Token häufig auf, da mit digitalen Vermögenswerten Risiken verbunden sind.

Darüber hinaus behauptet Goldsmith, dass die Probleme von FTX nicht durch die CFTC selbst verursacht wurden, aber der Zusammenbruch sei ein Weckruf. Außerdem sagte sie, dass Kryptowährungsunternehmen laut einem Reuters-Bericht einer Regulierung durch die Securities and Exchange Commission (SEC) bedürfen.

Es sei denn, die Agentur ergreift innerhalb von 24 Stunden Maßnahmen, um die Pläne zu verhindern. Die geltenden Vorschriften ermöglichen es den bei der Regulierungsbehörde registrierten Börsen, die Sicherheit ihrer Waren „selbst zu zertifizieren“ und diese anzubieten.