Um mehr Transparenz und Marktverantwortung zu erreichen, hat das Schweizerische Komitee für Bankenaufsicht einen Leitlinienentwurf veröffentlicht, der Banken verpflichtet, sowohl quantitative als auch qualitative Details ihrer Kryptowährungsaktivitäten offenzulegen.

Schweizer Bankenausschuss befürwortet umfassende Offenlegung der Krypto-Beteiligung von Banken

Diese neuen Richtlinien sind eine zusätzliche Maßnahme des Ausschusses zur Erhöhung der bestehenden Kapitalanforderungen.

Ziel ist es, Banken davon abzuhalten, Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) ohne angemessene Absicherung zu halten, insbesondere angesichts der jüngsten Herausforderungen, mit denen kryptobezogene Kreditgeber wie die Signature Bank und die Silicon Valley Bank konfrontiert sind Die Verordnung soll im Jahr 2025 in Kraft treten und vom Ausschuss genehmigt werden. Wie es heißt, müssen „Banken qualitative Informationen über ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit Krypto-Assets und quantitative Informationen über ihr Engagement in Krypto-Assets und die damit verbundenen Kapital- und Liquiditätsanforderungen offenlegen“.

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Diese Organisation ist eng mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich verbunden, einem Konsortium von Zentralbanken mit Sitz in Basel, Schweiz.

Der Ausschuss stimmte außerdem zu, dass es „einen gemeinsamen Rahmen für Erläuterungen“ gebe

„Das Format wird die Umsetzung der Marktdisziplin unterstützen und dazu beitragen, die Informationsasymmetrie zwischen Banken und Marktteilnehmern zu verringern“, sagte er.

Dieser Schritt soll zu einer ausgewogeneren und besser informierten Landschaft im Bereich der Kryptowährungsaktivitäten im Bankensektor führen.