Autor: Terence Zimwara, Bitcoin.com; Compiler: Songxue, Golden Finance

Bewahren Sie den Wert mit goldgedeckten Token

Simbabwes goldgedeckter digitaler Token sei nun eine zugelassene Methode zur Zahlung oder Abwicklung inländischer Transaktionen, sagte der Gouverneur der Zentralbank. John Mangudya, Gouverneur der Reserve Bank of Zimbabwe (RBZ), fügte in einer am 5. Oktober veröffentlichten Erklärung hinzu, dass digitale Token auch weiterhin als Wertaufbewahrungsmittel dienen werden.

RBZ hat in den letzten Monaten daran gearbeitet, die Infrastrukturentwicklung zu unterstützen. Ursprünglich sagte die Zentralbank, dass die Token, die jetzt als ZIG-Token bekannt sind, dazu beitragen würden, die Inhaber vor den Auswirkungen von Inflation und Währungsabwertung zu schützen.

Kaufen Sie digitale Token mit lokaler Währung

In der Zwischenzeit hat RBZ vor der Einführung eines goldgedeckten digitalen Tokens einen physischen Token herausgebracht, der denselben Zweck erfüllt. Zu der Bestimmung des Wertes des ZIG-Tokens sagte der RBZ-Chef:

Der Wert von ZIG wird dem Wert physischer Mosi-au-Tunya-Goldmünzen entsprechen und weiterhin von den internationalen Goldpreisen beeinflusst werden. Banken werden spezielle ZIG-Konten unterhalten und Vermittlungstransaktionen in ZIG auf die gleiche Weise durchführen, wie sie Vermittlungstransaktionen in inländischen und ausländischen Währungen durchführen.

Die Zentralbank von Simbabwe fügte hinzu, dass die anwendbare Überweisungssteuer nur die Hälfte des Satzes beträgt, der normalerweise für Transaktionen in Fremdwährung gilt.

ZIG-Token werden in Einheiten von einem Milligramm Gold ausgegeben und sind etwas mehr als 6,1 Cent wert, berichtete der Herald. Der Bericht fügte hinzu, dass sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen den Token in lokalen und ausländischen Währungen kaufen können.

Um Skeptiker zu beruhigen, sagte Mangudya, RBZ habe die Dienste externer Prüfer in Anspruch genommen, um „die Verfügbarkeit und Angemessenheit von Gold bei ZIG jederzeit zu überprüfen“. Der Name des Prüfers wurde in der Zentralbankerklärung jedoch nicht genannt.