Golden Finance berichtet, dass die Canadian Securities Administrators (CSA) Börsen und Kryptowährungsemittenten Orientierungshilfen zu sogenannten vorläufigen Maßnahmen für wertbezogene Kryptoassets gegeben hat, mit besonderem Schwerpunkt auf Stablecoins. In der Erklärung wurde klargestellt, dass der Handel mit bestimmten Kryptowährungen, die sich auf einen einzelnen Fiat-Währungswert beziehen, vorbehaltlich bestimmter Geschäftsbedingungen zulässig sein kann. Wenn der Emittent eine angemessene Vermögensreserve bei einer qualifizierten Depotbank unterhält und die Kryptowährungsbörse, die den Stablecoin anbietet, „bestimmte Informationen in Bezug auf Governance, Betrieb und Vermögensreserve“ offenlegt, kann die CSA den Handel mit diesen Vermögenswerten zulassen.
