Die US-Börsenaufsicht SEC hat den Antrag von „Coinbase“ abgelehnt, die von der Regulierungsbehörde gegen das Unternehmen eingereichte Klage fallen zu lassen. Die SEC bekräftigte, dass einige der auf ihrer Plattform gelisteten Kryptowährungen auf Grundlage des „Howey“-Tests als Anlageverträge gelten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Sie riet den Emittenten von Kryptowährungsanlagen, angemessene Wertsteigerungen der Anlagen der Anleger anzustreben und diese entsprechend aufrechtzuerhalten.