Laut ChainCatcher-Nachrichten hat die US-Börsenaufsicht SEC einen Antrag eingereicht, in dem sie einen Bundesrichter auffordert, das Argument der Kryptowährungsbörse Coinbase zurückzuweisen, dass „Kryptohandel nicht mit einem Investmentvertrag vereinbar“ sei. Es geht um die Frage, wie Richter über die richtige Interpretation eines wichtigen Präzedenzfalls im Wertpapierrecht entscheiden, der als Howey-Test bekannt ist.

Zuvor hatte die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC im Juni Coinbase verklagt und behauptet, das US-Unternehmen habe es versäumt, sich bei der Marktaufsichtsbehörde als Wertpapierbörse zu registrieren. Coinbase wies den Fall ab und forderte den Richter auf, vor dem Verfahren zu entscheiden, dass Kryptowährungstransaktionen etwas anderes seien als Investmentverträge weil durch die Transaktionen kein tatsächlicher Vertrag zustande kam. Coinbase sagte, die SEC habe ihr Verhalten genehmigt, als Coinbase an die Börse ging. Die SEC entgegnete, dass die Genehmigung der Börsennotierung von Coinbase durch die Behörde nicht bedeute, dass sie den Handel auf der Plattform automatisch als mit den Wertpapiergesetzen vereinbar anerkenne.