Bybit, die zehntgrößte zentralisierte Kryptobörse der Welt, kündigte strengere KYC-Richtlinien und neue Limits für Benutzer an, die ohne diese Richtlinien handeln.

In einer kürzlichen Pressemitteilung gab das auf den Britischen Jungferninseln ansässige Unternehmen Bybit Fintech Limited bekannt, dass Kunden, die die Know-Your-Customer-Richtlinie (KYC) nicht bestanden haben, einige seiner Dienste nicht nutzen können.

Ohne das KYC-Verfahren sind beispielsweise Fiat-On-Ramp-Dienste (Krypto kaufen/P2P), das Einfordern von Prämien im Rewards Hub und das Einzahlen/Abheben/Handeln von NFTs nicht möglich.

Darüber hinaus hat die Kryptobörse die täglichen Limits für verschiedene KYC-Stufen aktualisiert. Für Nicht-KYC-Benutzer beträgt das tägliche Auszahlungslimit bis zu 20.000 USDT, während das monatliche Limit 100.000 USDT beträgt.

Bybit hat KYC-Updates sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen eingeführt. Die Änderungen der KYC-Richtlinie treten am 20. Dezember in Kraft.

Bybit, eine Börse für Kryptowährungsderivate, verlangt KYC für Abhebungen von 2 BTC-Äquivalenten und schreibt, dass „alle Token-Abhebungsbeschränkungen dem ungefähren Wert des BTC-Indexpreises entsprechen müssen“. Darüber hinaus werden auf der Website ein vom Herkunftsland ausgestelltes Dokument (Reisepass/Personalausweis), Geburtsdatum, vollständiger Name, ein offizielles Foto auf Vorder- und Rückseite des Dokuments und ein bestandenes „Gesichtserkennungs-Screening“ als obligatorische KYC-Anforderungen aufgeführt.

Bybit von Finanzbehörden gewarnt

Im Mai erhielt Bybit eine Warnung von Japans oberster Finanzaufsichtsbehörde FSA wegen einer Marketingkampagne, die auf lokale Investoren abzielte.

Im Juni hatte Bybit eine Anhörung vor der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde Ontario. Dort wurde behauptet, Bybit sei „für die Missachtung des Wertpapierrechts von Ontario verantwortlich und wies darauf hin, dass Maklerfirmen für Kryptowährungsanlagen, die gegen das Wertpapierrecht von Ontario verstoßen, mit behördlichen Maßnahmen rechnen müssen.“