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#dFCAAuthorization FCA: Die Routing-Logik deiner Trading-App könnte nun eine Lizenzierungsfrage sein
Der FCA-Entwurf CP26-36 besagt, dass Krypto-Apps möglicherweise eine Zulassung benötigen, wenn ein Algorithmus eigenständig Handelsplätze oder Ausführungswege für Kunden auswählt – basierend auf Preis, Liquidität, Transaktionskosten oder Ausführungsgeschwindigkeit. Das könnte als „Vermittlung“ von Kryptotransaktionen gelten.
Was der FCA als Ermessensspielraum wertet:
Eine Order ändern oder entscheiden, wann sie ausgeführt wird
Einen Ausführungsweg anhand des Kontrahentenrisikos oder der erwarteten Ergebnisse auswählen
Automatisierung befreit Entwickler oder Betreiber nicht von den Anforderungen.
Die eng begrenzte Ausnahme: Schnittstellen, die Kundenaufträge lediglich weiterleiten, ohne die Ausführung zu beeinflussen, könnten unter eine Ausnahme für Technologiedienstleistungen fallen.
Zeitplan:
Die Regeln treten am 25. Okt. 2027 in Kraft
Anträge im Rahmen der Übergangsregelung sind vom 30. Sept. 2026 bis zum 28. Feb. 2027 möglich
Die Konsultation endet am 18. Nov. 2026
Die endgültigen Leitlinien werden für Januar 2027 erwartet (im Dokument wird auch das Frühjahr erwähnt)
Der Knackpunkt: Unternehmen müssen über den Übergangsschutz entscheiden, während das Regelwerk noch im Entwurf ist – und der mögliche Anwendungsbereich reicht bis zu DeFi-Aggregatoren und automatisierten Schnittstellen, nicht nur zu Brokern.
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**Hinweis zur Quellenangabe:** Die oben genannten Zahlen und Daten stammen aus den in dieser Sitzung abgerufenen Nachrichtenberichten, nicht aus den vom FCA selbst veröffentlichten Dokumenten. Es empfiehlt sich, vor der Veröffentlichung direkt auf das Konsultationspapier zu verlinken.
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