🚨 Fatwa von Mufti Muhammad Taqi Usmani zu Kryptowährungen
Laut einer Fatwa, die Mufti Muhammad Taqi Usmani zugeschrieben wird, ist der Handel mit
#cryptocurrency trading nach islamischem Recht nicht zulässig (haram).
Warum wurde diese Fatwa erlassen?
Laut der Fatwa:
Kryptowährung fällt nicht unter „Maal“ (Vermögen/Eigentum) im islamischen Recht.
Sie wird als Einträge in einem digitalen Ledger beschrieben, nicht als tatsächliches Eigentum.
Da sie nicht als „Maal“ betrachtet wird, gilt der Kauf und Verkauf als nicht zulässig.
Gilt diese Entscheidung nur für Bitcoin?
Nein.
Die Fatwa besagt, dass die Entscheidung für alle Formen von Kryptowährungen gilt, einschließlich:
Bitcoin (BTC)
Ethereum (ETH)
USDT (Stablecoins)
Krypto-Token
Virtuelle Währungen
Außerdem wird festgestellt, dass die Änderung des Namens oder der Begrifflichkeit die islamische Entscheidung nicht verändert.
Die Fatwa nennt auch ein Beispiel: Eine Person kauft zwei Bücher mithilfe eines Krypto-Tokens und USDT. Laut der Entscheidung war die Transaktion nicht als gültig anzusehen, der Käufer wurde nicht Eigentümer der Bücher, und die Bücher sollten an den Verkäufer zurückgegeben werden.
Die Fatwa führt aus, dass Kryptowährungen unter verschiedenen Namen bekannt sind, darunter virtuelle Währungen, Token und Stablecoins. Laut der Entscheidung fallen all diese unter dieselbe Kategorie und gelten nicht als „Maal“. Daher ist ihr Kauf und Verkauf nicht zulässig.
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