$ETH | Wenn du deine Krypto-Belohnungen erneut stakst, statt sie auszuzahlen, musst du dann trotzdem Einkommensteuer auf Geld zahlen, das du nie angefasst hast? In Australien: ja. Die ATO behandelt Staking-Belohnungen als gewöhnliches Einkommen zum Marktwert am Tag ihres Erhalts – egal, ob du sie an diesem Tag verkaufst oder direkt wieder an den Validator sendest.
## Warum ändert Restaking nichts am steuerpflichtigen Vorgang?
Viele Trader gehen davon aus, dass Steuern erst anfallen, wenn sie verkaufen – derselbe Gedanke, der für eine gewöhnliche Kapitalanlage mit Kapitalgewinnen gilt. Staking widerlegt diese Annahme. Die Belohnung gilt in dem Moment als Einkommen, in dem sie in deiner Wallet eingeht, und zwar mit ihrem AUD-Wert an diesem Tag – unabhängig davon, was du anschließend damit machst. Du kannst sie erneut staken, ein Jahr lang sperren oder nie wieder ansehen: Der steuerpflichtige Einkommensvorgang hat bereits stattgefunden. Wenn du die erhaltenen Coins später verkaufst, ist das ein zweiter, separater Vorgang, auf den Kapitalertragsteuer anfällt. Berechnet wird sie ausgehend vom Wert an dem Tag, an dem du die Belohnung erhalten hast – nicht von dem Tag, an dem du den ursprünglichen Coin gestakt hast. Im Alltag lässt sich das Steuermodell, das für eine unkomplizierte Aktienanlage funktioniert (Steuern beim Verkauf), nicht ohne Weiteres auf einen kontinuierlichen Strom von Belohnungen übertragen. Richtig ist es, jede einzelne Belohnung als steuerpflichtigen Vorgang an dem Tag zu behandeln, an dem sie eingeht – nicht erst an dem Tag, an dem du sie schließlich zu Geld machst.