Das Nationale Institut für Landverkehr (INTT) hat eine landesweite Beschränkung für Güterfahrzeuge mit einem Gewicht von mindestens 3.500 Kilogramm verhängt. Sie gilt ab Sonntag, dem 11. Oktober, um 1:00 Uhr morgens bis Dienstag, dem 13. Oktober, um 1:00 Uhr morgens. Der Anlass: der Tag des indigenen Widerstands. Die Maßnahme stützt sich auf die gemeinsame Verordnung, die im Amtsblatt Nr. 42.425 veröffentlicht wurde und den Verkehr an Sonntagen und Feiertagen regelt. Sie erlaubt nur Fahrzeugen die Durchfahrt, die lebensnotwendige und grundlegende Güter transportieren.