Die Aufsicht hat diese Woche gleich drei Maßnahmen beschlossen – und alle drehen sich um „Compliance“. Der Kryptomarkt bekommt derweil weiter an der Marke von 80.000 US-Dollar Prügel.
Das US-amerikanische Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat die Stablecoin-Regeln unter dem GENIUS Act verabschiedet. Sie treten am 18. Januar 2027 in Kraft.
Die Regeln betreffen Zulassung, Reserven, Rücknahmen, Risikomanagement und Verwahrung. Plattformprämien werden von Fall zu Fall geprüft, statt pauschal verboten zu werden.
Die Schweizer FINMA hat Europas ersten ETF zugelassen, der Bitcoin direkt hält. Der Fonds mit dem Tickersymbol BBIT soll im November an der SIX gehandelt werden und steht auch Privatanlegern offen.
Frühere Schweizer Bitcoin-Produkte waren lediglich Schuldverschreibungen des jeweiligen Emittenten. Diesmal handelt es sich um einen Fonds, der tatsächlich Bitcoin hält – möglich wird das durch eine Ausnahme von den üblichen Diversifizierungsvorschriften.
Auch die Deutsche Bank kündigte an, binnen weniger Wochen Krypto-Verwahrung für Unternehmenskunden anzubieten – zunächst in Deutschland, ab 2027 dann in Asien.
Verwahrt werden BTC, ETH, USDC, EURC und EURAU. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Privatanleger.
Für mich ist die Botschaft dieser drei Entwicklungen ziemlich eindeutig: Die Regulierung will die Kryptobranche nicht abwürgen, sondern den großen Geldgebern den roten Teppich ausrollen.
Der Teppich liegt bereit, doch die Kurse zeigen sich unbeeindruckt: BTC notiert aktuell bei rund 80.324 US-Dollar, ein Minus von 1,41 % in den vergangenen 24 Stunden.
Quelle: Crypto Valley Journal / Wochenbericht von crypto.news (24.10.2026), Echtzeitkurs von CoinGecko.
Auf welcher Seite stehst du: Ist das die Ruhe vor dem Ansturm institutioneller Anleger – oder werden die Compliance-Fesseln immer enger?
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