Weitsman kaufte einen gestohlenen Bored Ape und fragte zuerst den ursprünglichen Besitzer, ob das für ihn in Ordnung sei. Außerdem schickte er ihm noch ein paar ETH. Eine ganze Reihe Leute lobte ihn: „So sieht ein echter Sammler aus.“
Ich fand das nach dem Lesen nur noch ironischer.
BAYC #5173, 18,7 ETH, über GrailsOTC verkauft. Seinen eigenen Angaben zufolge war dieser Ape schon einmal gestohlen worden und danach durch mehrere Hände gegangen. Anders gesagt: Der Dieb ist längst mit dem Geld abgehauen, und die Zwischenbesitzer haben ihn ebenfalls immer weiterverkauft. Das Eigentum ist zu keinem Zeitpunkt an den ursprünglichen Besitzer zurückgegangen. Wenn jetzt ein Großinvestor fragt: „Ist das für dich okay?“ und noch ein kleines Trinkgeld drauflegt, ist das anständig – aber keine Rückgabe.
Darüber sollten wir wirklich streiten: Ein NFT, von dem alle wissen, dass es gestohlen wurde, kann trotzdem gelistet, verkauft und OTC gehandelt werden – und zwar für mehr als das Dreifache des Floorpreises (etwa 5 bis 6 ETH). Gestohlene Vermögenswerte werden auf diesem Markt weder mit einem Abschlag gehandelt noch vom Handel ausgeschlossen. Alles hängt allein vom Gewissen des Käufers ab.
Heute war es Weitsman. Bei einem anderen Käufer hätte der ursprüngliche Besitzer nicht einmal eine Nachricht bekommen.
Also macht daraus keine rührende Geschichte aus der NFT-Szene. Sie zeigt vielmehr: Wird dein Ape gestohlen, kannst du nur darauf hoffen, dass der nächste Käufer ein guter Mensch ist.
#BAYC #NFT